Türken ohne Visum: Innenministerium sieht Schengener Grenzkodex verletzt
„Da die Bundesrepublik Deutschland nicht über ein Ein- und Ausreiseregister verfügt, findet eine Registrierung und Speicherung von personenbezogenen Daten allein aus Anlass der Ein- und Ausreise nicht statt“, schrieb das Bundesinnenministerium Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU), wie der “Focus” mitteilt.
Kontrolle auch für Drittstaatler ohne Visumpflicht
"Zur Souveränität eines Staates gehört es, jederzeit zu wissen, wer sich in seinem Staatsgebiet aufhält", äußerte Singhammer. "Das zeigt: Die Aufhebung der Visumpflicht ist nicht zu Ende gedacht."
Gemäß dem Schengener Grenzkodex, einer EU-Verordnung vom 9. März 2016, sind „alle Drittstaatenangehörigen bei der Ein- und Ausreise eingehend zu kontrollieren“. Dies gelte auch für Staatsangehörige von Drittstaaten ohne Visumpflicht, heißt es in dem Schreiben des Innenministeriums.
BRD ohne Ein- und Ausreiseregister
Dass die BRD kein Ein- und Ausreiseregister hat, ist bedenklich. Auf europäischer Ebene liege laut “Focus” ein Verordnungsvorschlag vor, das dazugehörige Gesetzgebungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen.
Die Kontrolle an Flughäfen geht bedenkenfreier vonstatten. Die Bundespolizei habe die Luftfahrtunternehmen aufgefordert, bei allen Flügen aus der Türkei nach Deutschland unverzüglich Check-In-Daten weiterzuleiten. Die Bundespolizei kontrolliert sie und löscht sie 24 Stunden nach der Einreise. Nur wisse man dann immer noch nicht, ob oder wann die Fluggäste Deutschland wieder verlassen, kritisierte Singhammer. (kf)
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