Türkei fordert, Schweden liefert: Neues Antiterrorgesetz verabschiedet

Schwedens verschärftes Antiterrorgesetz kriminalisiert „die Beteiligung an einer terroristischen Organisation“. Die Verschärfung war eine Forderung der Türkei, um den NATO-Beitritt Schwedens zu akzeptieren. Antiterrorgesetze stehen jedoch schon seit Jahren in der Kritik, Amnesty International spricht von „Überwachungsstaaten".
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Eine im Wind wehende schwedische Nationalflagge mit einer EU-Flagge im Hintergrund.Foto: iStock
Von 5. Mai 2023

Das Parlament in Schweden hat am 3. Mai ein neues Gesetz zum Verbot von Aktivitäten in Verbindung mit extremistischen Gruppen verabschiedet. Die Verschärfung der Terrorgesetze in dem skandinavischen Land war eine Schlüsselforderung der Türkei, um einem NATO-Beitritt Schwedens zuzustimmen.

Das neue Gesetz kriminalisiert „die Beteiligung an einer terroristischen Organisation“ und wird am 1. Juni in Kraft treten. Es wurde im 349-köpfigen schwedischen Parlament mit 268 Ja-Stimmen angenommen.

Wie auf der Website des schwedischen Parlamentes zu entnehmen ist, wird als Strafmaß eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren festgelegt. Handelt es sich um eine schwere Straftat, so beträgt die Strafe mindestens zwei und höchstens acht Jahre.

Hat der Täter die terroristische Vereinigung geleitet, so ist als Strafmaß eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei und höchstens achtzehn Jahren oder lebenslänglich angegeben.

Schwedens Antiterrorgesetze seit 2017

Bei der Vorstellung des Gesetzes im Februar hatte Justizminister Gunnar Strömmer gesagt, der Vorschlag stelle eine „erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs im Vergleich zu den geltenden Rechtsvorschriften“ dar.

So seien nun beispielsweise auch der Umgang mit Ausrüstungsgegenständen, die Organisation von Versammlungsorten, das Kochen oder die Bereitstellung von Transport für terroristische Organisationen strafbar.

Strafbar sei auch die Finanzierung der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, die öffentliche Aufforderung und Rekrutierung zur Straftat sowie die Reise ins Ausland mit der Absicht, die Straftat zu begehen.

Schweden verschärft seit 2017 seine Antiterrorgesetze. Anlass war der Anschlag eines usbekischen Asylbewerbers in einer Einkaufsstraße in Stockholm mit fünf Toten.

Türkei forderte härtere Gangart gegen kurdische Aktivisten

Die Türkei hatte dem skandinavischen Land vorgeworfen, ein sicherer Hafen für „Terroristen“ zu sein, besonders für Mitglieder der Arbeiterpartei Kurdistans PKK. Die Türkei blockiert daher die Bemühungen Schwedens um eine Aufnahme in die NATO. Sie fordert von Schweden eine härtere Gangart gegen kurdische Aktivisten, die sie als „Terroristen“ betrachtet.

Pro-kurdische Demonstrationen in Schweden, bei denen auch die Flagge der PKK häufig auftaucht, sind Ankara schon seit längerer Zeit ein Dorn im Auge. Der schwedische Justizminister Strömmer erklärte jedoch, die Teilnahme an einer Demonstration oder einem Treffen bleibe auch unter dem neuen Gesetz nicht strafbar.

Neben der Türkei fehlt noch die Zustimmung Ungarns für einen NATO-Beitritt Schwedens. Schweden und Finnland hatten den Beitritt infolge des Russland-Ukraine-Kriegs beantragt – und so mit einer langen Tradition weitgehender militärischer Neutralität gebrochen. Finnland war nach der Zustimmung der Türkei und Ungarns am 4. April dem Militärbündnis als 31. Mitgliedstaat beigetreten.

Antiterrorgesetze zur „anlasslosen Massenüberwachung“?

Das Thema der Antiterrorismusbekämpfung ist seit den Anschlägen des 11. September 2001 auf das World Trade Center kontinuierlich weiter in den Vordergrund gerückt. Immer mehr Antiterrorgesetze in verschiedenen Ländern und in verschiedenem Ausmaß wurden ins Leben gerufen.

Kritiker betonen jedoch, dass die Schwellen drastisch gesenkt wurden, um Not- und Ausnahmezustände zu erklären, in denen Sicherheitsbehörden weitgehende Einschränkungen der Grund- und Menschenrechte ohne ausreichende richterliche Kontrolle erlaubt werden.

So berichtet zum Beispiel Amnesty International, dass sich viele EU-Länder kaum noch von „Überwachungsstaaten“ unterscheiden würden, „indem sie Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten weitreichende Befugnisse zur anlasslosen Massenüberwachung ohne die notwendige rechtsstaatliche richterliche Kontrolle einräumen“.

So seien beispielsweise in Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich, Belgien und den Niederlanden Befugnisse zur Massenüberwachung erteilt oder erweitert worden, die das anlasslose Abgreifen und den Zugang zu den Daten von Millionen Menschen erlauben, wie die Organisation in einem Bericht von 2016 feststellte.

Deutschlands Antiterrorgesetz seit 2020 entfristet

Auch in einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung wurden Antiterrorismusgesetze und ihre Machtbefugnisse hinterfragt. So heißt es darin: „Autoritäre Staaten wie Russland, China, Saudi-Arabien und die Türkei nutzen den ‚Krieg gegen den Terror‘ und die Doppelmoral des Westens nach wie vor als willkommene Rechtfertigung, um unliebsame Regimegegner und Oppositionelle in ihren Ländern mit allen Mitteln zum Schweigen zu bringen“.

So habe zum Beispiel in Deutschland der Bundestag im November 2020 jene ursprünglich befristeten Sicherheitsgesetze ohne größeres öffentliches Aufsehen endgültig entfristet, die nach dem 11. September 2001 verabschiedet und danach bereits mehrfach verlängert worden seien, wie es in dem Bericht der Friedrich-Ebert-Stiftung heißt.

Jenes erwähnte Terrorismusbekämpfungsgesetz in Deutschland ist Teil eines Antiterrorpaketes und enthält zahlreiche Änderungen anderer Bundesgesetze. Durch das Gesetz sind mehrere Änderungen an verschiedenen Gesetzen zur inneren Sicherheit vorgenommen worden – zum Beispiel wurden die Befugnisse der Geheimdienste erweitert. Ferner wurde das Grundrecht auf das Post- und Fernmeldegeheimnis weiter eingeschränkt und die Voraussetzungen für die Einführung von Ausweisdokumenten mit biometrischen Merkmalen und die Vorschriften des Ausländerrechts verschärft.

(mit Material von afp)



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