Trump erhält Aufschub im Verleumdungsprozess
Donald Trump hat eine einwöchige Fristverlängerung erhalten, um in einem New Yorker Verleumdungsprozess auszusagen, in dem er möglicherweise zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe gezwungen werden könnte.
Das Verfahren begann am Dienstag, 16. Januar, mit der Auswahl der Geschworenen. Frisch nach seinem Sieg in den republikanischen Vorwahlen von Iowa war Trump in den frühen Morgenstunden nach New York zurückgeflogen, um teilzunehmen.
Der ehemalige Präsident bestätigte letzte Woche, allen anderen anstehenden Prozessen beiwohnen zu wollen. Sie seien nach eigenen Angaben bereits Teil seines Wahlkampfs geworden.
In dem Verfahren geht es um verleumderische Äußerungen, die Trump nach Ansicht eines Richters über die Kolumnistin E. Jean Carroll gemacht haben soll.
Das New Yorker Geschworenengericht hatte Trump am 9. Mai wegen sexueller Belästigung und Verleumdung von Carroll zu fünf Millionen Dollar Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Trumps Anwälte hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Sie forderten den Richter auf, den Schadenersatz auf weniger als 1 Million US-Dollar zu senken oder ein neues Verfahren anzuordnen.
Zeitaufschub
US-Bezirksrichter Lewis A. Kaplan räumte Trump in einer Verfügung am Sonntag weitere Zeit ein. Der Präsidentschaftsanwärter hat nun die Möglichkeit, kommenden Montag, 22. Januar, vor Gericht auszusagen, auch wenn der Prozess bis zum 18. Januar abgeschlossen sei.
Richter Kaplan hatte zunächst Trumps Antrag abgelehnt, den Prozess um eine Woche zu verschieben, um an der Beerdigung seiner Schwiegermutter teilzunehmen. Der Richter führte mögliche Störungen und Unannehmlichkeiten für die Geschworenen, Anwälte, das Gerichtspersonal und die Sicherheitskräfte an. Auch betonte er, dass der Verhandlungstermin bereits sieben Monate zuvor bekannt gegeben worden war.
Der Richter erklärte, dass das Gericht erfahren habe, dass Trump für den 17. Januar einen Wahlkampfauftritt in New Hampshire geplant habe, während er eine Verlängerung der Frist beantragte.
„Ja, ich werde hingehen und erklären, dass ich nicht weiß, wer zum Henker sie ist“, sagte er im Trump-Gebäude in New York. Der ehemalige Präsident hat wiederholt jegliches Fehlverhalten in diesem Fall bestritten.
Was war geschehen?
Carroll warf Trump vor, sie 1995 oder 1996 in der Umkleidekabine eines New Yorker Luxuskaufhauses vergewaltigt zu haben. Öffentlich machte die langjährige Kolumnistin des Magazins „Elle“ ihren Vorwurf 2019, als Trump Präsident war.
Trump bezichtigte Carroll der Lüge und erklärte, „sie ist nicht mein Typ“. Carroll verklagte den Republikaner daraufhin in New York wegen Verleumdung.
Nachdem der Staat New York ein Gesetz verabschiedet hatte, wonach Fälle von sexuellem Missbrauch unabhängig von der Verjährungsfrist innerhalb eines Jahres verhandelt werden können, reichte sie eine zweite Klage ein, in der sie ihn der Vergewaltigung beschuldigte.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: „Trump Granted Delay in Defamation Case Amid Legal Battles“. (deutsche Bearbeitung nh)
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