Assanges Albtraum wird nicht wahr – Justizministerium verzichtet auf Spionage-Anklage
Julian Assange ist aus seinem Refugium in der ecuadorianischen Botschaft abgeführt worden und befindet sich in den Händen der britischen Behörden – und dennoch werden die schlimmsten Befürchtungen des Wikileaks-Gründers nicht war. Denn selbst wenn er in die USA überstellt werden sollte, droht Assange dort nicht die jahrzehntelange Haftstrafe oder gar Todesstrafe, die er während seines siebenjährigen Botschaftsexils befürchtet hatte.
Das US-Justizministerium gab wenige Stunden nach der Festnahme am Donnerstag die Anklage gegen den 47-Jährigen bekannt. Anders als von Assange befürchtet ist er nicht wegen Spionage angeklagt, sondern lediglich wegen „Verschwörung“ zu einem Cyberangriff auf Rechner des Pentagon. Dafür drohen ihm maximal fünf Jahre Gefängnis. Er will sich überdies mit allen Mitteln einer Auslieferung an die USA widersetzen.
Morena verspricht keine Folter oder Todesstrafe
Ecuadors Präsident Lenín Moreno hatte bereits vor der Mitteilung aus Washington beteuert, dass Assange nicht an ein Land ausgeliefert werde, „wo er Folter erleiden oder ihm die Todesstrafe drohen könnte“. Dies habe ihm die britische Regierung schriftlich zugesichert. Morenos Erklärung deutet darauf hin, dass er offenbar in den Zugriff der britischen Polizei einwilligte, nachdem er die Garantie erhalten hatte, dass Assange in den USA von der Todesstrafe verschont bleibt.
Die nun veröffentlichte Anklage ist in ihrem Umfang sehr begrenzt. Zwar geht es durchaus um die gigantischen Wikileaks-Veröffentlichungen hunderttausender geheimer US-Regierungsdokumente in den Jahren 2010 und 2011, die Assange von der früheren US-Soldatin Chelsea Manning zugespielt worden waren. Es handele sich „um eine der größten Preisgaben geheimer Information in der Geschichte der Vereinigten Staaten“, heißt es in der Anklageschrift.
Verschwörung mit Manning
Doch Assange ist nicht wegen der Publikationen an sich angeklagt – sondern wegen einer „Verschwörung“ mit Manning, ein auf Computern des US-Verteidigungsministeriums gespeichertes Spezial-Passwort zu knacken.
Zwar hatte Manning – damals noch als Mann mit dem Vornamen Bradley bekannt – auch ohne dieses Passwort bereits Zugriff auf diese Rechner und von ihnen umfangreiches Material heruntergeladen und an Assange weitergeleitet. Doch das Spezial- Passwort ermöglichte die Verschleierung der Identität seiner Nutzer. Ob es jemals gelang, das Passwort zu entschlüsseln und damit an ein Instrument zur Tarnung der Identität zu gelangen, ist unklar.
Manning liefert hochbrisante Dokumente
Die von Manning damals weitergeleiteten und von Wikileaks veröffentlichten Dokumente enthielten hochbrisante Informationen über die US-Einsätze im Irak und in Afghanistan, über die Tötung von Zivilisten und Misshandlung von Gefangenen.
Laut Justizministerium soll Manning von Assange angestachelt worden sein, immer mehr Material zu übermitteln. Als Manning an einem Punkt mitgeteilt habe, er könnte nicht mehr liefern, antwortete Wikileaks-Chef demnach: „Neugierige Augen trocknen nach meiner Erfahrung nie aus.“
Verzicht auf Spionage-Anklage
Dass das US-Justizministerium dennoch auf eine Spionage-Anklage verzichtete, hängt wohl auch mit der diffizilen Rechtslage zusammen. Dabei geht es um die Streitfrage, ob es sich bei Wikileaks – wie von der Organisation selbst angeführt – um ein journalistisches Medium handelt und die von der Plattform veröffentlichten Geheiminformationen damit wie bei herkömmlichen Medien durch die Pressefreiheit geschützt sind. (afp)
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