Transitbereiche in Norwegen: Das 48-Stunden-Verfahren
Für das Verfahren, das es seit 2004 gibt, kommen etwa Menschen aus dem Kosovo, Albanien oder Montenegro infrage. Eine Ausnahme gibt es: Die Anträge unbegleiteter Minderjähriger fallen nie unter die 48-Stunden-Prozedur.
Falls entschieden wird, dass die Betroffenen kein Asyl in Norwegen bekommen können, müssen sie das Land verlassen. Falls die Untersuchung nach 48 Stunden nicht abgeschlossen ist, bleiben sie in einem Transitbereich, bis über ihr Schutzrecht entschieden ist. Stellt sich heraus, dass sie doch Anspruch auf Asyl haben können, werden sie aus dem 48-Stunden-Verfahren herausgenommen und durchlaufen den normalen Asylprozess.
(dpa)Epoch TV
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