Todesursache: Blutgerinnungsstörung – Anwälte für Aufklärung fordern Widerruf der AstraZeneca-Zulassung

Ein Anwaltsbündnis aus Österreich fordert den sofortigen Stopp der AstraZeneca-Impfung. Grund dafür sei die Nebenwirkung von massiven Blutgerinnungsstörungen, welche den Tod einer Krankenschwester verursacht habe. Diese wird von den österreichischen Behörden und der EMA als „nicht typische Nebenwirkung“ behandelt.
Von 11. März 2021

Das österreichische Bündnis „Rechtsanwälte für Grundrechte“ fordert in einem Schreiben den sofortigen Widerruf des Impfstoffs AstraZeneca. Wegen „gravierenden Sicherheitsbedenken“ wollen die Anwälte das in Wien ansässige Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zum unverzüglichen Stopp der Verimpfung von AstraZeneca bewegen.

Nebenwirkung: Blutgerinnungsstörung

Anlass zu diesem Schritt gab der Fall einer 49-jährigen Krankenschwester im Landesklinikum Zwettl in Niederösterreich. Sie sei an den Folgen einer schweren Gerinnungsstörung gestorben, teilte das BASG am 7. März mit.

Zehn Tage zuvor hätte sie die erste Injektion des AstraZeneca-Impfstoffs erhalten. Am vergangenen Wochenende sei sie dann mit Gerinnungsstörungen auf der Intensivstation des AKH Wien aufgenommen worden – wo sie auch verstarb. Laut „ORF“ soll das Obduktionsergebnis Anfang nächster Woche vorliegen.

Bei einer ihrer Kolleginnen gab es nach Verabreichung desselben Impfstoffs ebenfalls Komplikationen. Sie erlitt eine Lungenembolie, wie österreichische Medien berichteten. 

Da der Impfstoff in beiden Fällen aus derselben Charge stammte, zog das BASG die Charge mit der Nummer ABV 5300 aus dem Verkehr. 37.000 Dosen wurden allerdings bereits verimpft, die noch 6.000 sich im Umlauf befindlichen sollen demnach eingezogen werden.

Für die Anwälte für Aufklärung reicht der Widerruf der Charge nicht, sie wollen einen generellen Stopp der Verimpfung mit AstraZeneca wegen der gravierenden Nebenwirkungen einer Blutgerinnungsstörung. 

Das BASG und die AGES Medizinmarktaufsicht versicherten am Dienstag, 9.3.: Den „kausalen Zusammenhang“ zwischen der Verabreichung und dem Ableben der Frau müsse man „ganz, ganz genau prüfen“. 

„Thrombotische Ereignisse“ gehören allerdings nicht zu den „typischen Nebenwirkungen“ des Impfstoffs von AstraZeneca, teilten die Behörden weiter mit. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) schrieb in einem Statement am Mittwoch: „Es gibt derzeit keinen Hinweis darauf, dass die Impfung diese Erkrankungen verursacht hat, die bei diesem Impfstoff nicht als Nebenwirkungen aufgeführt sind.“

Das Bündnis der Rechtsanwälte bemängelt genau diese Aussage, denn „die abschließenden Studienergebnisse über die Sicherheit der Anwendung liegen de facto noch nicht vor, typische Nebenwirkungen sind daher (noch) nicht bekannt“.

Die Ergebnisse der klinischen Prüfung von AstraZeneca würden erst Ende März 2024 vorliegen, erst danach könne man den „diesbezüglichen kausalen Zusammenhang in wissenschaftlich seriöser Weise“ ausschließen.

Für den Fall, dass die Behörden in Österreich der Forderung zum Widerruf nicht nachkommen, verlangen die Anwälte „einen wissenschaftlich fundierten Nachweis“ und eine „repräsentative Auswertung der Blutgerinnungsfaktoren“ bei den bereits geimpften Personen. Diese müssen verständigt und unter „besondere ärztliche Beobachtung bzw. Aufsicht“ gestellt werden, fordern die Anwälte weiter.

Das BASG hat gegenüber der Epoch Times bestätigt, das Schreiben der Anwälte bekommen zu haben. Von anderen Behördenkreisen hat die Epoch Times erfahren, dass gegenüber der Presse keine Äußerungen zu der Zulassung von AstraZeneca gemacht werden können.

Politiker fordern Konsequenzen

Ob die Forderung der Anwälte und die Überprüfung der Nebenwirkungen Auswirkungen auf die Zulassung des Impfstoffs AstraZeneca haben wird, ist unklar. Anton Heinzl, Pressesprecher der SPÖ-Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig, sagte gegenüber Medien: „Wir müssen auf das Ergebnis der Untersuchungen der AGES warten. Es handelt sich ja um einen zugelassenen Impfstoff. Wir müssen erst schauen, ob ein Zusammenhang mit diesen Fällen besteht.“

FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer forderte Konsequenzen: „Bis hier ein Zusammenhang nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, müssen in Österreich Impfungen mit dem Wirkstoff von AstraZeneca mit sofortiger Wirkung ausgesetzt werden.“

Vier weitere Länder – Estland, Litauen, Luxemburg und Lettland – haben mittlerweile die Anwendung der Charge von AstraZeneca ausgesetzt, um dem Ausschuss für Risikobewertung der EMA Zeit zu geben, eine Untersuchung durchzuführen. „Obwohl ein Qualitätsmangel zu diesem Zeitpunkt als unwahrscheinlich angesehen wird, wird die Qualität der Charge untersucht“, so die EMA.

Der EMA zufolge wurden bis zum 9. März 2021 22 Fälle von thromboembolischen Ereignissen unter den drei Millionen mit dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca geimpften Personen im Europäischen Wirtschaftsraum gemeldet.



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