Teilwahl zum französischen Senat hat begonnen – Macron hofft auf 50 von 171 Sitzen
In Frankreich hat am Sonntag die Wahl zum Senat begonnen. Bei der Teilwahl wird rund die Hälfte des französischen Oberhauses neu besetzt. Dabei erwartet Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron ein Dämpfer. Erwartet wird, dass das konservative Lager seine Mehrheit im Senat verteidigen kann.
Zu vergeben sind 171 der 348 Sitze. Eine solche Teilwahl findet alle drei Jahre statt, die Senatoren werden für sechs Jahre gewählt. Bei der indirekten Wahl stimmen mehr als 76.000 Wahlmänner ab: Bürgermeister und Gemeinderäte, die Vertreter von Regionen und Départements sowie die Abgeordneten der Nationalversammlung.
Senat ist an der Gesetzgebung beteiligt
Der Senat, der im Palais du Luxembourg tagt, ist als zweite Parlamentskammer an der Gesetzgebung beteiligt. Im Vergleich zur Nationalversammlung spielt er eine untergeordnete Rolle.
Im Gesetzgebungsverfahren haben die Abgeordneten das letzte Wort und können das Votum der Senatoren überstimmen. Außerdem kann der Senat eine Regierung nicht über ein Misstrauensvotum stürzen, anders als die Nationalversammlung.
Ein großes Gewicht hat der Senat bei Verfassungsänderungen: Diese müssen zunächst Nationalversammlung und Senat passieren und dann in einer gemeinsamen Sitzung beider Parlamentskammern mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit verabschiedet werden.
Eine wichtige Rolle hat zudem der Senatspräsident. Er übernimmt die Aufgaben des Staatschefs, wenn dieser zurücktritt oder im Amt verstirbt.
Traditionell haben die Konservativen das Sagen im Senat
Im Senat haben traditionell die Konservativen das Sagen, nur von 2011 bis 2014 gab es eine linke Mehrheit. Derzeit stellen die konservativen Republikaner 142 Senatoren.
Macrons junge Partei La République en Marche (Republik in Bewegung) hat im Senat inzwischen eine eigene Fraktion von 29 Senatoren, die aus anderen Parteien übergelaufenen sind.
Macrons Regierung hat die Kommunen mit der Streichung finanzieller Zuwendungen vor den Kopf gestoßen, La République en Marche hatte zwischenzeitlich 50 Senatssitze als Mindestziel ausgegeben, ist inzwischen aber vorsichtiger geworden.
Präsident braucht Senat für Verfassungsänderungen
Für seine Reformgesetze braucht Macron keine Senatsmehrheit: Das Oberhaus kann Gesetzesvorhaben zwar hinauszögern, aber nicht stoppen. Der Präsident braucht den Senat aber für geplante Verfassungsänderungen.
Schon jetzt ist klar: Macron wird dabei auf die Stimmen von Senatoren anderer Parteien angewiesen sein. Bekommt er die nötigen Mehrheiten nicht zusammen, kann der Präsident allerdings immer noch ein Referendum ansetzen. (afp)
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