Tausende sterben auf gefährlichen Migrationsrouten
Die mexikanisch-amerikanische Grenze war im vergangenen Jahr laut einer UN-Analyse die gefährlichste Migrationsroute weltweit über Land. Dort seien 686 Migranten umgekommen oder würden vermisst, berichtete die Internationale Organisation für Migration (IOM) in Genf. Vermutlich habe es jedoch viele weitere Todesfälle gegeben, die nirgendwo registriert worden seien. Die Zahl lag etwa acht Prozent niedriger als im Jahr davor.
Insgesamt seien auf den amerikanischen Kontinenten im vergangenen Jahr mindestens 1.457 Migranten umgekommen, teilte die IOM weiter mit. Die Organisation registriert Todes- und Vermisstenfälle auf allen Migrationsrouten weltweit seit 2014. Seitdem hat die IOM insgesamt 58.447 Todes- und Vermisstenfälle registriert. Die mit Abstand höchste Zahl betrifft das Mittelmeer: 28.074 Personen seit 2014.
Im vergangenen Jahr wurden auf den Mittelmeerrouten 2.411 Todes- und Vermisstenfälle dokumentiert. In diesem Jahr waren es auf den Routen von Nordafrika und der Türkei etwa Richtung Griechenland, Malta, Italien, Zypern und Spanien bis Anfang September bereits 2.325.
Erhöhte Risiken auch für Flüchtlinge aus Nordkorea
Nach der teilweisen Wiedereröffnung der Landesgrenze durch Nordkorea wächst nach Angaben einer UN-Menschenrechtsexpertin zudem das Risiko für geflüchtete Nordkoreaner, zwangsweise wieder in ihre Heimat zurückgebracht zu werden.
Die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechte in Nordkorea, Elizabeth Salmón, begrüßte in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul die Schritte zur Grenzöffnung. Sie sei jedoch „extrem besorgt wegen des akuten Risikos zwangsweiser Rückführungen von Nordkoreanern, die in anderen Ländern festgehalten werden“, hieß es in einer Erklärung Salmóns.
Eine Rückkehr ist laut Salmón für die Betroffenen riskant, da ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten. Die peruanische Juristin betonte, sie habe wiederholt in China und anderen UN-Mitgliedsländern auf das Problem aufmerksam gemacht. Die Länder müssten sich an den völkerrechtlichen Grundsatz der Nichtzurückweisung halten. Diesem Prinzip nach ist die Rückführung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. (dpa/dl)
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