Strafzahlungen bringen Marine Le Pens Partei in Existenznot
Frankreichs ehemalige Front National-Partei ist wegen mehrerer Affären in Finanznot: Richter sperrten nun wegen Ermittlungen zur Veruntreuung öffentlicher Gelder zwei Millionen Euro für die Partei Rassemblement National (RN, Nationale Sammlungsbewegung), die frühere Front National. Nach Angaben der Vorsitzenden Marine Le Pen steht die RN damit vor der Pleite. Ein Überblick über die Verfahren:
Scheinbeschäftigungsaffäre im EU-Parlament
Insgesamt sieben Millionen Euro sollen der Front National im Europaparlament im Zeitraum 2009 bis 2017 veruntreut haben. Das Parlament hält es für erwiesen, dass Marine Le Pen und 16 andere Abgeordnete Mitarbeiter als parlamentarische Assistenten bezahlten, obwohl diese in Wirklichkeit Parteiaufgaben übernahmen. Unter anderem Le Pens Leibwächter soll so entlohnt worden sein.
Die französische Justiz hat deshalb gegen Le Pen und weitere Parteimitglieder Ermittlungsverfahren wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder eingeleitet. Um mögliche Strafzahlungen der klammen Partei zu sichern, legten zwei Richter nun zwei Millionen Euro aus öffentlichen Erstattungen auf Eis.
Spesen-Missbrauch
Champagner, Gourmetgelage und teure Weihnachtsgeschenke – solche Vergünstigungen rechnete die damalige Front National nach Angaben des EU-Parlaments regelwidrig über Spesenquittungen ab. Die Partei und andere Mitglieder ihrer Fraktion „Europa der Nationen und der Freiheit“ müssen deshalb insgesamt mehr als 540.000 Euro zurückerstatten.
Nach Angaben des französischen Enthüllungsblatts „Canard Enchainé“ spendierte Marine Le Pen auf diese Weise unter anderem dem Chef der italienischen Lega-Partei und heutigen Innenminister Matteo Salvini ein Menü für gut 400 Euro pro Person.
Verfahren wegen Wahlkampffinanzen
Die französische Justiz ermittelt zudem wegen mutmaßlichen Betrugs bei der Finanzierung von Wahlkämpfen gegen Le Pens Nationale Sammlungsbewegung. Der Partei wird vorgeworfen, Wahlkampfkosten künstlich in die Höhe getrieben und sich damit eine höhere staatliche Erstattung erschlichen zu haben.
Die Vorwürfe betreffen die Parlamentswahl 2012. Ermittelt wird auch wegen der Kommunal-, Europa- und Départementswahlen in den Jahren 2014 und 2015.
IS-Gräuelfotos
Marine Le Pen selbst steht zudem wegen der Verbreitung von Gräuelfotos im Visier der Justiz: Gegen sie läuft ein Ermittlungsverfahren, weil sie im Dezember 2015 Propagandabilder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) auf Twitter teilte. Le Pen argumentiert, sie habe mit den Bildern etwa von exekutierten IS-Opfern die Brutalität der Islamisten verdeutlichen wollen.
Auf die „Verbreitung von Gewaltbildern“ stehen in Frankreich bis zu drei Jahre Haft und 75.000 Euro Geldstrafe. Ziel ist vor allem der Schutz von Minderjährigen. Die französische Nationalversammlung hat die Immunität Le Pens aufgehoben. (afp)
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