Strafanzeige gegen STIKO und RKI wird nicht weiterverfolgt
Am 26. Februar 2023 schrieb der im Kreis Heinsberg tätige Rechtsanwalt Wilfried Schmitz eine Strafanzeige „gegen alle vormaligen und aktuellen Mitglieder der STIKO“ wegen des Tatverdachts der gefährlichen, der fahrlässigen und schweren Körperverletzung mit Todesfolge, wegen Totschlag, Mord und wegen Schwangerschaftsabbruch.
Eine Auflistung von schweren Straftaten, die bei einer Verurteilung jede für sich empfindliche Strafen nach sich zögen. Auch mutmaßliche Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Völkerstrafgesetzbuch brachte Schmitz zur Anzeige gegen die ständige Impfkommission und das Robert Koch-Institut.
Besagter Anwalt Schmitz ist kein Unbekannter in der Corona-Maßnahmenkritik. Zuletzt war er überregional in Erscheinung getreten als Verteidiger von Bundeswehrsoldaten vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dort ging es um die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr.
Staatsanwaltschaft sieht keine Anhaltspunkte für Gefährdung
Was der Rechtsanwalt da im Februar dieses Jahres bei der Staatsanwaltschaft Berlin einreichte, entspricht mit über einhundert Seiten durchaus der Mammutaufgabe, die man bewältigen müsste, schriebe man ein Buch zum Thema.
Mit Datum 2. Mai 2023 hat Schmitz jetzt ein Schreiben eines Berliner Oberstaatsanwalts bekommen. Die Antwort ist gerade einmal eineinhalb Seiten lang. Eineinhalb Seiten Begründung, warum von Ermittlungen abgesehen wird.
Unter anderem wird damit argumentiert, dass keine Anhaltspunkte für strafrelevantes Handeln vorlägen. Alle Impfstoffe gegen Corona wären hinreichend geprüft und zugelassen worden. Experten hätten zudem bestätigt, dass diese mRNA-basierten Stoffe sicher und wirksam seien.
Weiter begründet die Staatsanwaltschaft, dass auch sonst keine Anhaltspunkte für irgendeine Gefährdung vorlägen.
Epoch Times befragt dazu den Arzt und Publizisten Dr. Gunter Frank, der zuletzt mit seinem Corona-Maßnahmen kritischen Buch „Das Staatsverbrechen – Warum die Corona-Krise erst dann endet, wenn die Verantwortlichen vor Gericht stehen“ überregional für Aufmerksamkeit sorgte.
Justiz schützt Regierung gegen die Bürger
Dr. Gunter Frank zum Schreiben des Oberstaatsanwalts:
„Ich habe das Schreiben von Oberstaatsanwalt Brocke gelesen. Man erkennt aus dem Schreiben ganz klar, dass er Partei und nicht unabhängige Justiz ist.
Er verteidigt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), indem er die Argumente des PEI benutzt, um eine Anklage gegen das PEI als gegenstandslos zu bewerten. Das ist super: Ich frage einen Einbrecher, und der Einbrecher sagt, ich war es nicht und überhaupt unmöglich. Und das reicht dann dem Oberstaatsanwalt.
Er verkennt offensichtlich seine eigentliche Rolle, den Zweifeln, die ja sehr kompetent und ausführlich geschildert worden sind, auf den Grund zu gehen.
Stattdessen nimmt er einfach die Aussagen vom PEI.
Des Weiteren scheint ihm nicht zu Ohren gekommen zu sein, dass selbst Karl Lauterbach im öffentlich-rechtlichen Fernsehen von Impfnebenwirkungen spricht. Und auch die ganzen Meldeziffern des PEI liegen ja weit über dem der üblichen Impfstoffe.
Das ganze Schreiben ist hanebüchen und zeigt, dass die Justiz nicht unabhängig ist, sondern hier politisch agiert, um mit aller Macht das Narrativ zu retten. Ein trauriges Spiel.
Wobei wir wissen, dass auch der Europäische Gerichtshof Deutschland darauf hingewiesen hat, dass unsere Gewaltenteilung nicht da ist, weil auf die Staatsanwaltschaften durch die Politik zugegriffen werden kann. Das heißt, beim Herrn Brocke ist es vor allem der Gehorsam oder was auch immer. Aber selbst wenn er ermitteln würde, käme der Anruf aus dem Justizministerium, das dann sagen könnte, nö, stopp mal!
Dieses Schreiben zeigt einfach, dass die Justiz im Falle von Corona am Ende ist. Das ist keine Justiz mehr, das ist ein Regierungsschutz gegen die Bürger, die dann der Regierung schutzlos ausgeliefert sind, schlimm.“
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