Staatsanwaltschaft gegen Verurteilung von IWF-Chefin Lagarde
Im Prozess gegen die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, hat sich die Staatsanwaltschaft gegen eine Verurteilung ausgesprochen. Die Bedingungen dafür seien nicht erfüllt, erklärte Staatsanwalt Jean-Claude Marin am Donnerstag in Paris.
Die frühere französische Finanzministerin Lagarde steht wegen ihrer Verwicklung in eine Affäre um staatliche Millionenzahlungen an den Geschäftsmann Bernard Tapie vor Gericht.
Ob die Richter der Einschätzung der Anklage folgen, ist noch unklar. Der Prozess findet vor einem Sonder-Gerichtshof für Vergehen von Regierungschefs oder Ministern statt, die diese in Ausübung ihres Amtes begangen haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich von vornherein gegen die Eröffnung eines Verfahrens ausgesprochen. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion