Staatsanwalt wirft Strache in Schlussplädoyer Bestechlichkeit im Amt vor

Titelbild
Chairman of Austria's far-right Freedom Party (FPOe) Heinz-Christian Strache attends a television debate about the Austrian general elections in Vienna on October 15, 2017. / AFP PHOTO / VLADIMIR SIMICEK (Photo credit should read VLADIMIR SIMICEK/AFP via Getty Images)
Epoch Times27. August 2021

Zum Abschluss des Korruptionsprozesses gegen Österreichs früheren Vizekanzler Heinz-Christian Strache hat die Staatsanwaltschaft ihm Bestechlichkeit im Amt vorgeworfen. Verteidiger Helmut Grubmüller forderte einen Freispruch.

Laut der Staatsanwaltschaft sei im Prozess klar nachgewiesen worden, dass der frühere Chef der FPÖ aus wirtschaftlichen Interessen für eine Privatklinik Einfluss auf ein Gesetz genommen habe, sagte Oberstaatsanwalt Bernhard Weratschnig am Freitag vor dem Wiener Landgericht in seinem Schlussplädoyer. Der Politiker soll demnach Parteispenden und Urlaube als Gegenleistung erhalten haben.

Das Argument, die im Raum stehenden Spenden in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro seien nicht übermäßig hoch, ließ der Staatsanwalt nicht gelten. „Jeder Euro ist zu viel“, sagte Weratschnig.

Es ist das erste Strafverfahren gegen Strache infolge der sogenannten Ibiza-Affäre. Der frühere FPÖ-Chef soll gegen Parteispenden und private Vergünstigungen zugunsten einer Privatklinik Einfluss auf ein Gesetz genommen haben. Der Prozess war im Juli vertagt worden, weil Hinweise auf eine zweite Parteispende auftauchten. Auf der Anklagebank sitzt neben Strache auch Klinik-Chef Walter Grubmüller.

Strache weist jegliches strafwürdiges Verhalten zurück. Im Falle einer Verurteilung drohen dem 52-Jährigen und Grubmüller nach Angaben der österreichischen Nachrichtenagentur APA eine Haftstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren. Das Urteil wird für den Nachmittag erwartet.

Verteidiger Helmut Grubmüller forderte einen Freispruch. Die von Strache erwirkte Gesetzesänderung habe seinem Mandanten Walter Grubmüller nichts genützt. Die Spenden an die FPÖ habe der Klinikchef getätigt, weil er von der SPÖ desillusioniert gewesen sei.

„Es ist aus meiner Sicht nicht erkennbar und war auch nie erkennbar, dass es hier Vorteile gegeben haben soll“, sagte der Verteidiger. Er gehe davon aus, „dass hier überhaupt kein strafrechtliches Delikt vorliegt und mein Mandat freigesprochen wird“.

Die Ibiza-Affäre hatte im Mai 2019 zum Bruch der Koalition zwischen der ÖVP von Bundeskanzler Sebastian Kurz und der FPÖ und zu vorgezogenen Neuwahlen geführt. Ein heimlich auf Ibiza gedrehtes Video hatte gezeigt, wie Strache vor der Parlamentswahl 2017 einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte im Gegenzug für Wahlkampfhilfe Staatsaufträge in Aussicht stellte. Bei den Ermittlungen zu der Affäre fanden Beamte auf Straches Handy weitere Hinweise auf Bestechung. (afp)



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