Spanische Regierung wegen Aufnahme von zu wenig Asylbewerbern verurteilt
Spaniens Oberstes Gericht hat die Regierung in Madrid gerügt, weil diese sich nicht ausreichend für die Aufnahme von Asylbewerbern eingesetzt habe. Aus einem Bericht der spanischen Asylbehörde gehe hervor, dass Spanien 13 Prozent weniger Menschen aufgenommen habe als im Rahmen der EU-Vereinbarungen vorgesehen, erklärte das Gericht am Mittwoch. Das Urteil war auf Montag datiert.
Im September 2015, zum Höhepunkt der Flüchtlingskrise, hatten sich die EU-Mitgliedstaaten darauf verständigt, innerhalb von zwei Jahren 160.000 in Italien und Griechenland angekommene Asylbewerber auf die übrigen EU-Staaten zu verteilen. Die beiden Hauptankunftsländer sollten dadurch entlastet werden. Die meisten Staaten blieben jedoch weit hinter den vereinbarten Zielen zurück.
Dass es bei der Verteilung der Flüchtlinge „ernsthafte administrative Schwierigkeiten“ gegeben habe, wie die Regierung in Madrid zu ihrer Verteidigung anführte, sei kein Grund, die Zusagen nicht einzuhalten, erklärten die Richter nun. Spanien müsse deshalb die Aufnahme von Asylbewerbern fortsetzen. Eine Bußgeld verhängte das Gericht nicht. (afp)
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