Später Triumph für TTIP-Gegner: Gericht weist EU-Kommission zurecht – Ablehnung von „Stop TTIP“ ist rechtswidrig

Ein später Triumph für TTIP-Gegner: Die EU-Kommission muss Bürgerinitiativen wie „Stop TTIP“ offiziell zulassen. Die Ablehnung der Kampagne im Jahr 2014 sei rechtswidrig gewesen, urteilte das EU-Gericht in Luxemburg.
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Demonstration gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Am 17. September in Stuttgart. SILAS STEIN/AFP/Getty Images
Epoch Times11. Mai 2017

Die EU-Kommission muss Bürgerinitiativen wie „Stop TTIP“ offiziell zulassen. Die Ablehnung der Kampagne im Jahr 2014 sei rechtswidrig gewesen, urteilte das EU-Gericht in Luxemburg.

Wie die Richter ausführten, stellt das Engagement der Bürger keine unzulässige Einmischung in die Vorbereitung des transatlantischen Freihandelsabkommens mit den USA dar.

Sie befanden im Gegenteil sogar, dass die Initiative zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte auslöse. Die EU-Kommission hatte 2014 eine Registrierung der Bürgerinitiative verweigert. (dpa)



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