Sonderermittler könnte Weg für Absetzung des US-Präsidenten bereiten
Die Einsetzung eines Sonderermittlers zur Russland-Affäre lassen die Hoffnungen unter Gegnern von Donald Trump wachsen, dass es zu einer Amtsenthebung des US-Präsidenten kommen könnte. Allerdings ist die Amtsenthebung („impeachment“) ein überaus komplizierter Vorgang, für den die US-Verfassung hohe Hürden setzt.
DIE VERFASSUNG: Sie nennt „Hochverrat, Bestechlichkeit oder andere schwere Verbrechen und Vergehen“ als die Fälle, in denen ein Impeachment erwirkt werden kann. Das Amtsenthebungsverfahren liegt in den Händen des Kongresses. Dies bedeutet allerdings auch, dass die dortigen Mehrheitsverhältnisse ein entscheidender Faktor sind.
DAS PROCEDERE: Im ersten Schritt berät der Justizausschuss des Repräsentantenhauses über die mutmaßliche Verfehlung des Präsidenten. Es finden Anhörungen statt, und es werden gegebenenfalls Anschuldigungen ausformuliert. Segnet der Ausschuss einen „Anklage-Entwurf“ ab, stimmt im nächsten Schritt das Plenum darüber ab. Die einfache Mehrheit genügt, damit die Beschuldigung formell erhoben ist.
Derzeit sind die oppositionellen Demokraten im Repräsentantenhaus klar in der Minderheit. Mindestens rund zwei Dutzend Republikaner müssten mitmachen, damit das Amtsenthebungsverfahren gegen Trump in Gang kommt. Dieses liegt dann in den Händen des Senats, der eine Art Prozess mit Zeugenvernehmungen führt.
Am Ende stimmt der Senat über das Schicksal des Präsidenten ab. Für seine Absetzung wird eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Senatoren benötigt. Erneut müsste sich eine erhebliche Zahl von Republikanern mit den Demokraten zusammenschließen, damit das Votum erfolgreich ist. Derzeit verfügen die Demokraten im Senat über 48 der 100 Sitze.
DIE ROLLE DES SONDERERMITTLERS: Seine Befugnisse sind weitreichend. Der in der Russland-Affäre eingesetzte Sonderermittler Robert Mueller kann beispielsweise den Präsidenten vernehmen sowie die Herausgabe von Dokumenten erzwingen.
Der Sonderermittler kann auch Fälle zur Anklage vor Gericht bringen. Ob er auch eine Anklage gegen den Präsidenten erwirken kann, ist allerdings umstritten. Die Verfassung lässt offen, ob ein amtierender Präsident angeklagt werden kann oder nicht.
Sollte Mueller zu dem Schluss gelangen, dass sich Trump strafbar gemacht hat, würde er voraussichtlich keine Anklage vor einem Gericht anstreben, sondern seine Beweise dem Kongress für ein mögliches Amtsenthebungsverfahren vorlegen.
Parallel laufen im Kongress weiterhin eigene Ermittlungen zur Russland-Affäre.
DIE BISHERIGEN FÄLLE: In der US-Geschichte gab es bislang nur zwei Impeachment-Verfahren gegen Präsidenten. Beide schlugen fehl, sowohl Andrew Johnson als auch Bill Clinton blieb im Amt. In einem dritten Fall kam der Präsident dem drohenden Impeachment durch seinen Rücktritt zuvor. Dieser Präsident war Richard Nixon, an dessen Watergate-Affäre in diesen Tagen viel erinnert wird.
Gegen Johnson wurde das Verfahren 1868 wegen angeblicher Verstöße gegen Rechte des Kongresses eingeleitet. Für seine Absetzung fehlte am Ende nur eine einzige Stimme.
Nixon trat 1974 wegen des Skandals um einen Lauschangriff auf die Demokraten zurück, als sich das Impeachment-Verfahren noch im Anfangsstadium befand. Der Justizausschuss hatte eine formelle Anschuldigung beschlossen, das Votum im Plenum stand noch aus.
Das Amtsenthebungsverfahren gegen Clinton wurde 1998 eingeleitet, weil er seine Affäre mit der Praktikantin Monica Lewinsky zu verschleiern versucht hatte. Die Zweidrittelmehrheit im Senat wurde deutlich verfehlt.
DER FALL TRUMP: Nixon wie Clinton wurden der Justizbehinderung beschuldigt. Die Parallele zu Trump sticht ins Auge. Selbst wenn dem Präsidenten keine illegale Kreml-Connection nachgewiesen werden sollte, könnte es für ihn brenzlig werden. Denn auch Trump steht im Verdacht, er habe laufende Ermittlungen behindern wollen.
Der Verdacht wurde durch seinen Rauswurf von FBI-Chef James Comey genährt, den Trump selbst mit den Russland-Ermittlungen der Bundespolizei begründete. Zudem soll Trump laut Medienberichten Comey bedrängt haben, zumindest einen Teil dieser Ermittlungen einzustellen. (afp)
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