Sonderermittler Jack Smith tritt zurück: Trump-Ermittlungen offiziell beendet

Nach zwei Jahren intensiver Untersuchungen gegen Donald Trump hat der Sonderermittler Jack Smith sein Amt niedergelegt. Sein Abschlussbericht liegt dem Justizministerium vor, bleibt aber vorerst unter Verschluss.
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Sonderstaatsanwalt Jack Smith tritt zurück. Er vermeidet damit, vom designierten US-Präsidenten direkt nach dessen Amtseinführung gefeuert zu werden.Foto: Drew Angerer/Getty Images
Von 12. Januar 2025

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Sonderermittler Jack Smith ist aus dem US-Justizministerium ausgeschieden. Das gab die Staatsanwaltschaft in einer Gerichtsakte bekannt. Mit dieser Ankündigung endet Smiths Rolle als Leiter von zwei Untersuchungen gegen den designierten Präsidenten Donald Trump.

„Der Sonderermittler hat seine Arbeit abgeschlossen und am 7. Januar 2025 seinen abschließenden vertraulichen Bericht vorgelegt. Am 10. Januar hat er sich vom Ministerium getrennt“, schrieb der stellvertretende US-Generalstaatsanwalt Brian Boynton.

Smith wurde von US-Generalstaatsanwalt (Justizminister) Merrick Garland beauftragt, gegen Trump in zwei verschiedenen Fällen zu ermitteln. Im ersten Fall klagte er ihn wegen wahlbezogener Straftaten an. Im zweiten Fall warf Smith Trump vor, nach Ablauf seiner ersten Amtszeit im Weißen Haus illegalerweise Verschlusssachen in seinem Haus in Mar-a-Lago aufbewahrt zu haben. In beiden Fällen focht Trump die Rechtmäßigkeit von Smiths Ernennung an.

Durch sein Ausscheiden aus dem Amt wird Smith dem Versprechen des designierten Präsidenten entgehen, ihn „innerhalb von zwei Sekunden“ nach seinem Amtseid am 20. Januar 2025 zu entlassen. Trump hat in den von Smith geleiteten Fällen jegliches Fehlverhalten bestritten und die Strafverfolgung wiederholt als politisch motiviert bezeichnet.

Nachdem Trump die Wahl im November gewonnen hatte, ließ Smith die Anklagen gegen Trump in beiden Fällen fallen. Smith beruft sich dabei auf das US-Justizministerium. Diesem zufolge schreibe die US-Verfassung eine Abweisung dieses Falls vor der Amtseinführung des Angeklagten vor. Dieses Ergebnis beruhe Smith zufolge „nicht auf der Stichhaltigkeit oder der Stärke des Falls gegen den Angeklagten“.

Stunden nachdem Smith den Antrag auf Abweisung eingereicht hatte, stimmte die US-Bezirksrichterin Tanya Chutkan zu, den Wahlfall fallen zu lassen.

In ähnlicher Weise beantragte Smith am 25. November, den Fall der Verschlusssachen wegen Trumps Wahlsieg und seiner bevorstehenden Amtseinführung abzuweisen. Gegen zwei der Mitangeklagten von Trump, Walt Nauta und Carlos De Oliveira, hielt Smith den Fall jedoch aufrecht.

Wiederaufnahme möglich

Beide Verfahren gegen Trump wurden „ohne Präjudiz“ abgewiesen. Die Anklage könnte also nach Trumps zweiter Amtszeit als Präsident erneut erhoben werden. Einer möglichen erneuten Strafverfolgung stünden aber möglicherweise Verjährungsfristen im Wege. Außerdem könnte Trump seine präsidialen Befugnisse nutzen, um sich selbst zu begnadigen.

Vor seinem Rücktritt erstellte Smith einen Abschlussbericht zu den beiden Trump-Untersuchungen. Justizminister Garland teilte den Kongressführern mit, dass der Bericht nach der gerichtlichen Genehmigung veröffentlicht werden würde.

Anschließend informierte Garland die wichtigsten Mitglieder der Justizausschüsse des Senats und des Repräsentantenhauses darüber, dass das Justizministerium den Bericht zunächst nicht veröffentlichen dürfe. Der Grund sei eine gerichtliche Anordnung der US-Bezirksrichterin Aileen Cannon.

Cannons Anordnung verbietet die Veröffentlichung des Berichts bis drei Tage nach der Prüfung eines Antrags von den beiden Mitangeklagten Nauta und De Oliveira durch das Berufungsgericht des 11. Bezirks.

Die Richterin begründete dies damit, dass „irreparable Schäden“ verhindert werden müssten, die durch die Veröffentlichung von Smiths Bericht entstehen könnten. Zudem könne „ein geordneter und überlegter Ablauf der Ereignisse“ in dem Teil des Falls, der gegen die beiden Mitangeklagten verhandelt wird, ermöglicht werden.

Der US-Generalstaatsanwalt teilte den Abgeordneten mit, dass der Bericht veröffentlicht werde, sobald die damit zusammenhängenden Strafverfahren vollständig abgeschlossen seien.

Nach US-Bundesrecht müssen Sonderermittler einen Abschlussbericht erstellen, in dem sie ihre Entscheidungen in Bezug auf die Strafverfolgung darlegen. Diesen müssen sie dem Generalstaatsanwalt vorlegen, der nach eigenem Ermessen entscheiden kann, ob er veröffentlicht wird.

Smiths Rücktritt markiert das Ende seiner strafrechtlichen Verfolgung von Trump in den vergangenen zwei Jahren.

In einer wichtigen Entwicklung während des Rechtsstreits führte der Wahlfall zu einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA vom 1. Juli 2024. Diese besagt, dass Präsidenten für ihre Amtshandlungen und Pflichten eine gewisse Immunität vor Strafverfolgung genießen können.

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „DOJ Confirms Special Counsel Jack Smith Has Resigned“. (deutsche Bearbeitung jw)



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