Schweiz: Keine „Kuscheljustiz“ für Islamisten-Rückkehrer
Die kurdische Miliz hält im Nordosten Syriens rund Tausend islamistische Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) fest. Etwa zwanzig von ihnen stammen nach Angaben des „Tagblatt“ aus der Schweiz.
Wie die Zeitung berichtet, hat Mike Egger, Nationalrat der SVP des Kantons St. Gallen, eine Interpellation zum Thema IS-Rückkehrer im Bundeshaus eingereicht. Egger betont:
Ich bin wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter dafür, dass wir IS-Kämpfer nicht zurücknehmen. Aber wenn es trotzdem welche gibt, die hier sind, dann müssen sie die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.“
Er fordert:
Es kann nicht sein, dass diese Leute in den Genuss von Kuscheljustiz kommen, nicht einmal ins Gefängnis müssen und bei uns sogar noch therapiert werden. Sie zogen in den Krieg, also ist auf sie Kriegsrecht anzuwenden.“
Dem Blatt zufolge legte der Schweizer Bundesrat auf Antrag der Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) seine Taktik für „terroristisch motivierten Reisende“, wie sie offiziell genannt werden, fest.
Sicherheit und Schutz der Bevölkerung haben Priorität
Die Sicherheit der Schweiz und der Schutz ihrer Bevölkerung sind das oberste Ziel, dass sich die Landesregierung am Freitag gestellt hat, schreibt die „NZZ“. Individualinteressen seien damit zweitrangig. Aus diesem Grund werde die Schweiz die unkontrollierte Einreise von Islamisten mit allen ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen verhindern, heißt es.
Gesetzlich ist es nicht möglich einem islamistischen Terrorist die Rückkehr in die Schweiz zu verweigern. Allerdings werden sich die Schweizer Behörden der Zeitung zufolge auch nicht aktiv um eine Rückkehr erwachsener Dschihad-Reisender bemühen. Hingegen werde für Minderjährige geprüft, ob eine aktive Rückkehr dem Kindeswohl entspricht.
Eine Straffreiheit soll es für Islamisten mit Schweizer Staatsbürgerschaft nicht geben. Nach internationalem Recht werde die Strafverfolgung und der Vollzug im Tatortstaat angestrebt, so die „NZZ“. Demnach wolle die Schweiz mit geeigneten Mittel die Einrichtung eines internationalen Spezialgerichts und den Strafvollzug vor Ort unterstützen.
Ist die Strafverfolgung im Tatortstaat nicht möglich, so obliegt die Verantwortung in den Händen der Schweiz, ihre Staatsbürger strafrechtlich zu belangen. (sua)
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