Schweiz boykottiert deutsche Munitionslieferungen an Ukraine
Die Schweizer Neutralität verbietet Munitionsexporte in Länder, die in intensive und länger andauernde interne oder internationale Kampfhandlungen verwickelt sind.
Somit wurden zwei Anfragen aus Deutschland zwecks Weitergabe von Schweizer Munition an die Ukraine abgelehnt, berichtet das Schweizer Radio und Fernsehen „SRF“. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) verweist auf die Schweizer Neutralität und die zwingenden Ablehnungskriterien der Kriegsmaterialgesetzgebung.
Grundsätzlich verlangt die Schweiz für Kriegsmaterialexporte an staatliche Endempfänger eine sogenannte Nichtwiederausfuhrerklärung. Eine neue Regelung verbietet zusätzlich, einzelne Bauteile von Waffensystemen über europäische Länder nach Russland oder in die Ukraine zu senden.
Auch ein Ersuchen Polens um Waffen zur Unterstützung der Ukraine lehnte die Schweiz im vergangenen Monat ab.
„Neutralität verbietet es der Schweiz ganz klar, an kriegstreibende Nationen oder indirekt kriegstreibende Nationen Waffen zu liefern“, sagt Grünen-Fraktionschefin Aline Trede.
Werner Salzmann, SVP-Ständerat schließt sich der Meinung an: „Primär geht es um die Neutralität, weil wir mit solchen Exporten in Länder, die im Krieg beteiligt sind, das Neutralitätsrecht verletzen“.
Kein Verständnis für die Haltung des SECO gegen die Weitergabe der Munition hat der Präsident der Mitte-Partei Gerhard Pfister. „Der BR kann – wenn er will – [Deutschland den] Export von CH Waffenbestandteilen in die [Ukraine] ermöglichen“, schreibt Pfister auf Twitter.
BV Art.184, Abs.3 gibt BR Kompetenz die Interessen der 🇨🇭aussenpolitisch zu wahren. Der BR kann – wenn er will – 🇩🇪Export von CH Waffenbestandteilen in die 🇺🇦 ermöglichen. Anpassung des zu Recht verschärften Kriegsmaterialgesetzes braucht es dafür nicht.
— Gerhard Pfister 💙💛 (@gerhardpfister) April 25, 2022
Wenn trotzdem Schweizer Gefechtsköpfe auf Panzerwaffen oder Ähnliches aus Großbritannien in der Ukraine landen, müsse unterschieden werden zwischen dem Export von fertigem Kriegsmaterial an Staaten und Zulieferungen von Einzelteilen und Baugruppen an private Unternehmen. Für letzteres brauche es keine Nichtwiederausfuhrerklärung, hält das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) fest.
Woher kamen die Anfragen?
In einer Medienkonferenz am Montag sagte ein deutscher Regierungssprecher gegenüber dem „SRF“, dass der von der Schweiz abgelehnte Antrag nicht von der Bundesrepublik, sondern aus der Industrie gekommen sei. Laut SECO stammen die Anfragen Deutschlands jedoch nicht aus der Industrie, sondern von einer deutschen Behörde.
Wie die „NZZ“ berichtet, sei am Sonntag bekannt geworden, dass Deutschland der Ukraine Munition, die in der Schweiz gefertigt worden war, abgeben wollte. Laut Grünen-Politikerin Marieluise Beck handelte es sich um Munition für den Schützenpanzer des Typs Marder. Diese werden vom Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall produziert, aber die Munition entstammt der Schweiz. In Bern war am Montag zu hören, dass es bei den Gesuchen um andere Munition gegangen sei. (bs)
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