Schweiz begrenzt Zugang zum Arbeitsmarkt für Rumänen und Bulgaren
Die Schweiz begrenzt für Rumänen und Bulgaren den Zugang zum Arbeitsmarkt. Wie die Regierung in Bern am Mittwoch mitteilte, setzt sie eine Klausel im Freizügigkeitsabkommen mit der EU um, die beim Erreichen einer bestimmten Anzahl erteilter Aufenthaltsgenehmigungen greift.
Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union, hat aber eine Reihe bilateraler Verträge mit der EU abgeschlossen.
Die Klausel im Freizügigkeitsabkommen erlaubt es der Schweiz, bis zum Jahr 2019 einseitig eine Obergrenze für Bürger aus den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien festzulegen. Dies wird möglich, wenn binnen eines Jahres die Zahl neu ausgestellter Aufenthaltsgenehmigungen die Zahlen der vergangenen drei Jahre um zehn Prozent übersteigt.
Weil diese Schwelle überschritten wurde, entschied das Kabinett auf seiner wöchentlichen Sitzung am Mittwoch, über einen Zeitraum von einem Jahr höchstens 996 Aufenthaltsgenehmigungen für Arbeiter aus Bulgaren und Rumänen auszustellen. Die Entscheidung bezieht sich auf längere Aufenthalte im Land, nicht auf Kurzaufenthalte.
Im Jahr 2016 waren 3300 Einwanderer aus den beiden südosteuropäischen Ländern in die Schweiz gekommen, das waren doppelt so viele wie im Vorjahr. (afp)
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