Schweiz: Ausländerin erhält 14 Jahre lang Sozialleistungen – nun muss sie gehen

Ein heute 62-jährige Ausländerin lebt seit über 17 Jahren in der Schweiz. In dieser Zeit hat die Frau nur zweieinhalb Jahre gearbeitet. Nun muss sie das Land unverzüglich verlassen.
Titelbild
Kleine Tafeln mit Schokolade und der Schweizer Nationalflagge.Foto: Patrick Seeger/dpa
Epoch Times31. Januar 2018

17 Jahre lang lebt eine Ausländerin in der Schweiz, wovon sie nur 3 Jahre gearbeitet hat. Die restliche Zeit lebte sie von Sozialhilfe. Genau deshalb muss die Frau die Schweiz nun verlassen.

Dieses Urteil wurde von dem Zürcher Verwaltungsgericht vor Kurzem gefällt. Die Begründung: die Frau die ursprünglich aus einem Drittstaat kommt, habe zu lange auf Staatskosten gelebt. Außerdem habe sie sich nicht ausreichend um eine Arbeit bemüht, urteilte das Gericht, berichtet die „Kronen-Zeitung“.

Das Schweizer Ausländergesetz besagt: „Wer dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen ist, dem können die Behörden die Niederlassungsbewilligung entziehen.“ Darauf berief sich das Gericht bei seiner Entscheidung.

Laut der „Neuen Zürcher Zeitung“ war die Frau 2001 als Touristin in die Schweiz gekommen und hatte nach einigen Monaten einen Landsmann von ihr geheiratet. Demnach bezogen beide fünf Jahre in Folge Sozialhilfe, ehe 2007 die Scheidung erfolgte.

Nur 2,5 Jahre als Küchenhilfe gearbeitet

Dem Bericht zufolge, arbeitete die nun 62-Jährige dann zweieinhalb Jahre lang als Küchenhilfe in dem Restaurant, wo ihr Sohn heute noch angestellt ist. 2010 folgte die Entlassung. Danach erhielt die Frau Arbeitslosenunterstützung und nach weiteren zwei Jahren Sozialhilfe.

In den darauffolgenden sechs Jahren konnte die Betroffene keine Arbeitsstelle finden, heißt es. Das war der Grund, warum ihr das Zürcher Migrationsamt schließlich im Mai 2016 die Aufenthaltsbewilligung verweigerte. Dagegen legt sie Einspruch ein.

Die Frau machte geltend, dass sie von ihrem erwachsenen Sohn nun für die Betreuung ihres Enkels bezahlt werde, weshalb sie ab August 2017 keine Sozialhilfe mehr beziehen musste. Doch das Gericht kam zu einem anderen Schluss: sie habe sich erst unter dem Druck der drohenden Abschiebung von der Sozialhilfe gelöst. Aus diesem Grund sei der Entzug der Aufenthaltsbewilligung rechtsgültig, so das Gericht.

„Zwar hat sich die Frau in einem Eingliederungsprogramm gut engagiert, aber sonst zu wenig getan, um eine Arbeit zu finden“, sagte eine Gerichtssprecherin gegenüber der „Neuen Zürcher Zeitung“. Die Abschiebung in ihr Heimatland sei zumutbar, da sie dort Familie habe und „nicht in ein ihr völlig fremdes Land zurückkehren muss“.

Neues Gesetz regelt Einbürgerungen in der Schweiz neu

Seit dem 1. Januar ist ein neues Bürgerrechtsgesetz in der Schweiz herausgekommen und in Kraft – was die Einbürgerungen neu regelt. Es besagt, dass nur noch diejenigen eine Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen. Zudem dürfen sie in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe empfangen haben oder müssen das Geld bereits zurückgezahlt haben. (vm)



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