Eine Übersicht zum Schulbeginn in Deutschland unter Corona-Auflagen
Im Frühjahr haben Homeschooling und Homeoffice auf dem bisherigen Höhepunkt der Corona-Krise zu vielen Schwierigkeiten und Unsicherheit in Familien geführt – und dann kamen die Sommerferien. Nun beginnt bald in mehreren Bundesländern das neue Schuljahr. In Mecklenburg-Vorpommern fängt in der kommenden Woche wieder die Schule an, darauf folgen Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Wie sich die Bundesländer den Schulstart unter Corona-Bedingungen vorstellen:
Die Kultusministerkonferenz der Länder beschloss Mitte Juli einen gemeinsamen Rahmenplan für Hygienemaßnahmen in allen Bundesländern. Unter anderem sieht dieser bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des eigentlichen Unterrichts möglichst einen Mindestabstand von eineinhalb Metern vor. Schüler mit verdächtigen Symptomen sollen vom Unterricht ausgeschlossen werden. Zudem sollen Schulgebäude regelmäßig gereinigt und gelüftet sowie allgemeine Vorsichtsmaßnahmen wie Händewaschen eingehalten werden. Der Plan empfiehlt außerdem die Benutzung der offiziellen Corona-Warnapp.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern werden mehrere Jahrgangsstufen zu sogenannten definierten Gruppen zusammengeschlossen, meistens sind das zwei Jahrgänge. Beispielsweise in den Stufen fünf und sechs gilt deswegen das Gebot zum Mindestabstand nicht. Die Gruppen sollen einander im Idealfall etwa durch zeitversetzten Unterrichtsbeginn nicht begegnen. Die festen Gruppen könnten dabei helfen, etwaige Infektionsketten leichter nachzuverfolgen.
Berlin
In Berlin gilt nach den Sommerferien eine Maskenpflicht an Schulen. Diese gilt jedoch nicht im Unterricht. Auch auf den Pausenhöfen muss keine Maske getragen werden. Klassenverbände und Lerngruppen sollen sich auch in Berlin nicht miteinander vermischen, wenn es zu vermeiden ist. Schulpersonal kann sich auch ohne Symptome kostenlos testen lassen.
Brandenburg
Im Juli lief in Brandenburg eine Teststrategie für Kitas und Schulen an: Danach können sich alle dortigen Mitarbeiter dieses Jahr innerhalb von drei Monaten bis zu sechs Mal auf das Virus testen lassen. Außerdem soll bis zu ein Prozent der Kitakinder und der Schüler einmal getestet werden. Noch in diesem Jahr soll außerdem entschieden werden, ob wegen Lernrückständen zusätzlicher Unterricht in den Herbstferien, an Samstagen oder in den Osterferien im kommenden Jahr angeboten wird.
Hamburg
Auch in Hamburg soll der Unterricht so organisiert werden, dass Kontakte reduziert werden und nicht über die eigene Klassenstufe hinausgehen. So dürfen Schüler etwa in Oberstufenkursen in zusammengesetzten Lerngruppen lernen. Wegen der Ausfälle im Frühjahr sollen besonders für die Klassen drei, vier, fünf und sieben Förderkonzepte erstellt werden, um Lernrückstände aufzuholen.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein sind ebenfalls feste Bezugsgruppen geplant, die als Kohorten bezeichnet werden. Innerhalb dieser Gruppen ist etwa das Abstandsgebot aufgehoben. Dabei kann eine Kohorte mehrere Lerngruppen und gegebenenfalls Jahrgänge umfassen. Sollte es zu einem Ausbruch kommen, sollen im Idealfall nur wenige Kohorten in Quarantäne geschickt werden und nicht gleich die ganze Schule.
Nordrhein-Westfalen
Der Regelbetrieb soll in Nordrhein-Westfalen nach den Sommerferien unter Wahrung von Auflagen weitergehen. Das Schulministerium sicherte jedoch für den Fall eines Ausbruchs zu, den Schulen für Distanzunterricht „schulfachliche und didaktisch-pädagogische Leitlinien“ an die Hand zu geben. Zudem gibt es die Sorge, dass es zum neuen Schuljahr zu wenige Lehrer gibt. Das Ministerium kündigte an, Schulen weitergehende Möglichkeiten zu geben, Lehrerbedarfe befristet auszuschreiben.
Kitas
Im August sollen bundesweit auch viele Kitas in den Regelbetrieb zurückkehren – unter Hygieneauflagen. Als Problemthema gilt die Frage, welche Symptome ein Kind haben muss, um nicht mehr in die Kita kommen zu dürfen. In Hamburg etwa werden keine Kinder mit Fieber und Husten betreut – es sei denn, die Symptome sind durch eine chronische Erkrankung hervorgerufen. In Berlin wies die Bildungssenatsverwaltung darauf hin, dass Symptome einfacher Erkältungen kein Grund sein müssen, ein Kind nicht zu betreuen. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion