Scholz sieht zweite Amtszeit von EU-Kommissionschefin – Belgier zieht dagegen vor Gericht
Nach dem Sieg der Konservativen bei der Europawahl spricht laut Scholz „alles dafür“, dass „es eine zweite Amtszeit geben kann von Ursula von der Leyen“, wie er am Samstag (15. Juni) gegenüber „Welt TV“ äußerte.
Dabei bekräftigte er jedoch, dass die Unterstützung von der Leyens durch ihn und die Sozialdemokraten im Europaparlament davon abhänge, dass die CDU-Politikerin keine Allianzen mit Parteien wie den italienischen Fratelli d’Italia von Regierungschefin Giorgia Meloni eingehe.
Von der Leyen müsse sich „auf die traditionellen Parteien und nicht auf sehr rechte Parteien“ stützen, schilderte Scholz am 15. Juni der ARD nach dem G7-Gipfel in Italien.
Sondergipfel zur EU-Führungsspitze
Die EU-Staats- und Regierungschefs befassen sich am Montag bei einem Sondergipfel mit der Besetzung mehrerer wichtiger EU-Jobs. Dabei geht es neben dem Amt an der Spitze der Kommission auch um den Posten des EU-Ratspräsidenten und des europäischen Außenbeauftragten. EU-weit stärkste Kraft bei den Wahlen zum Europaparlament vor einer Woche war die konservative Europäische Volkspartei (EVP) geworden, zu der auch CDU und CSU gehören.
Scholz und von der Leyen hatten am Donnerstag und Freitag beide am G7-Gipfel in Italien teilgenommen. Am Rande des Treffens gab es auch Raum, vertrauliche Gespräche zu führen. Der Kanzler zeigte sich zuversichtlich, dass es bald Entscheidungen in den EU-Personalfragen geben werde.
„Ich habe das Gefühl, dass es keinen Sinn macht, hier eine lange Hängepartie zu haben, sondern dass die Dinge schnell und zügig entschieden werden können“, sagte er der ARD.
Gegenüber „Welt TV“ äußerte Scholz: „Alle sind sich einig, dass wir ganz schnell alle diese Fragen in einem Rutsch entscheiden werden.“ Beschlüsse werden aber am Montag noch nicht erwartet. Sie sollen voraussichtlich beim regulären EU-Gipfel Ende Juni gefasst werden.
Belgier zieht vor Gericht
Der Lobbyist Frédéric Baldan hingegen könnte die Position der EVP-Spitzenkandidatin ins Wanken bringen. Der auf Handelsbeziehungen zwischen der EU und China spezialisierte Belgier hatte bereits im April 2023 eine Klage gegen von der Leyen wegen „Amtsanmaßung und Titelmissbrauch“ sowie „illegaler Interessenvertretung“ eingereicht.
Während die Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft insoweit noch laufen, muss das Brüsseler Gericht sich aufgrund der Wahlen mit einem neuen Verfahren beschäftigen.
Wie „Euroactiv“ berichtete, argumentiert Baldan in einem 20-seitigen Dokument, warum die Politikerin nicht als Kommissionspräsidentin wiedergewählt und von der EVP-Fraktion als Kandidatin zurückgezogen werden sollte.
Demnach habe die EU-Kommissionspräsidentin in ihrer Amtszeit gleich gegen mehrere Vorschriften verstoßen, darunter mehrere Europäische Verträge, der Verhaltenskodex für EU-Kommissare und den Verhaltenskodex ihrer eigenen Partei.
„Die Nominierung von Frau von der Leyen durch die EVP für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission ist ein Machtmissbrauch“, heißt es in der Baldans Beschwerde.
Er beantragt, „die EVP anzuweisen, die Kandidatur von Frau Ursula von der Leyen zurückzuziehen […] unter Androhung einer Geldstrafe von 50.000 Euro für jeden Tag der Verspätung ab dem Datum der Bekanntgabe des Beschlusses zum Einschreiten“.
Eine erste Anhörung vor Gericht findet am 21. Juni statt. (dpa/sua)
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