Schnellverfahren an den Grenzen und mehr legale Einwanderung – die Asylreform im Überblick
Grundlage für die europäische Asylgesetzgebung sind derzeit die sogenannten Dublin-Regeln. Nach ihnen ist normalerweise der Staat für Asylanträge zuständig, in dem ein Flüchtling zuerst europäischen Boden betritt. Dies führte in der Flüchtlingskrise dazu, dass Länder an den Außengrenzen vollkommen überlastet waren.
Nach mehreren Reformversuchen will die Kommission Dublin nun „abschaffen“ und ein neues „System zur Migrationssteuerung“ einführen.
Mehr Verteilung ankommender Flüchtlinge
Die Kommission hält zwar an dem Dublin-Grundsatz des Erstankunftslandes fest, erweitert diesen aber. Flüchtlinge, die enge Verwandte in andere EU-Staaten oder dort gearbeitet und studiert haben, sollen dorthin gebracht werden.
Auch wer ein Visum hat, muss den Asylantrag in dem Land stellen, wo dieses erteilt wurde. Damit werde es „mehr Menschen geben, die auf andere Mitgliedstaaten verteilt werden“, sagt Innenkommissarin Ylva Johansson.
Schnellverfahren an der Grenze
Nach EU-Angaben haben rund zwei Drittel der ankommenden Migranten keine Aussicht auf Asyl. Die Kommission plant deshalb beschleunigte Verfahren direkt an der Grenze. Sie sollen für Menschen aus Ländern gelten, bei denen die Anerkennungsraten unter 20 Prozent liegen. Die beschleunigten Verfahren sollen nicht länger als zwölf Wochen dauern – einschließlich der Möglichkeit, einmal gegen eine Ablehnung Einspruch einzulegen.
Bessere Registrierung
Brüssel will Flüchtlinge binnen fünf Tagen nach der Ankunft einem umfassenden „Screening“ mit Identitäts-, Sicherheits- und Gesundheitschecks unterziehen. Zusammen mit Fingerabdrücken sollen die Daten in der EU-Datenbank Eurodac gespeichert werden. Dies soll auch verhindern, dass Migranten in andere Länder weiterreisen, um dort Asyl zu beantragen.
Mehr Abschiebungen
Die EU will die Verhandlungen mit Herkunfts- und Transitländern intensivieren, damit diese abgelehnte Asylbewerber zurücknehmen. Zwar werden nach EU-Angaben rund zwei Drittel der Asylanträge abgelehnt, aber nur ein Drittel der Betroffenen wird tatsächlich abgeschoben. Die Kommission will zudem einen „Rückführungskoordinator“ ernennen und die Mitgliedstaaten bei Abschiebungen auch stärker durch die EU-Grenzbehörde Frontex unterstützen.
„Rückführungs-Patenschaften“ statt Flüchtlingsaufnahme
Nach dem jahrelangen Streit mit den Osteuropäern um die Flüchtlingsaufnahme bietet die EU-Kommission nun eine Alternative, um „Solidarität“ mit den Ankunftsländern zu zeigen: „Rückführungs-Patenschaften“.
Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, können statt dessen für die Abschiebung schon abgelehnter Bewerber aus den Ankunftsländern sorgen. Gelingt ihnen das nach acht Monaten nicht, müssen sie die Migranten aber bei sich unterbringen.
EU-Geld für Flüchtlingsaufnahme
Nehmen Länder Flüchtlinge aus anderen Mitgliedstaaten auf, sollen sie aus dem EU-Budget 10.000 Euro pro Person bekommen. Bei der Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger sind es 12.000 Euro.
Seenotrettung
Ein besonderes Problem der vergangenen Jahre war die Verteilung von aus Seenot geretteten Flüchtlingen. Hier setzt die Kommission zunächst auf freiwillige Zusagen der Mitgliedstaaten. Gibt es zu wenige Zusagen, kann sie die Solidarität zur Pflicht machen.
Auch hier hätten die EU-Länder die Wahl zwischen der Flüchtlingsaufnahme und Hilfe bei Abschiebungen. Brüssel will zudem Empfehlungen für eine bessere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und Nichtregierungsorganisationen bei der Seenotrettung erlassen.
Mehr legale Einwanderung
Die Kommissionspläne sehen auch mehr legale Einwanderungsmöglichkeiten vor. Dazu soll es unter anderem „Talent-Partnerschaften“ mit Drittstaaten geben, über die in der EU gebrauchte Arbeitskräfte einwandern können.
Zudem will Brüssel Umsiedlungsprogramme für in Drittstaaten lebende Flüchtlinge ausweiten. Die Kommission schlägt den Mitgliedstaaten dabei vor, zur besseren Integration auch die Zivilgesellschaft und Kommunen stärker einzubeziehen. (afp)
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