Schlussworte im Avignon-Prozess: Pelicot bittet seine Familie um Entschuldigung
Kurz vor Ende des Vergewaltigungsprozesses in Südfrankreich hat der Hauptangeklagte sich erneut an seine Familie gerichtet. Er bitte seine Ex-Frau Gisèle und den Rest seiner Familie um Verzeihung, sagte Dominique Pelicot bei seinen letzten Worten vor Gericht.
„Ich möchte zunächst den Mut meiner Frau würdigen“, sagte der geständige Serienvergewaltiger am Montag in Avignon. Er bitte seine Frau und seine ganze Familie, „seine Entschuldigung anzunehmen“.
Dominique Pelicot bedankte sich bei seiner Anwältin Béatrice Zavarro. Sie habe es ihm ermöglicht, „nicht aufzugeben“. Dies hätte als ein „Zeichen der Feigheit“ verstanden werden können, deshalb habe er durchgehalten, erklärte er. Wegen gesundheitlicher Beschwerden hatte Dominique Pelicot zu Beginn des Prozesses mehrfach gefehlt.
Die Richter zogen sich anschließend zur Beratung zurück. Das Urteil soll am Donnerstagvormittag verkündet werden. Eine Verzögerung bis Freitag sei möglich, erklärte das Gericht.
Höchststrafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft hat für Dominique Pelicot die Höchststrafe von 20 Jahren Haft gefordert. Er hatte gestanden, seine Frau fast zehn Jahre lang immer wieder mit Schlafmitteln betäubt und im Internet zur Vergewaltigung angeboten zu haben.
Für die 50 Mitangeklagten forderte die Staatsanwaltschaft Haftstrafen von vier bis 18 Jahren. Gisèle Pelicot geht davon aus, etwa 200 Mal vergewaltigt worden zu sein.
Die Ermittler gehen davon aus, dass ein Dutzend weitere Männer sich an Gisèle Pelicot vergingen. Sie konnten allerdings nicht identifiziert werden. Pelicots Ex-Mann nahm Hunderte Fotos und Videos der Taten auf.
Verteidigung fordert für einen Teil der Männer den Freispruch
Die Verteidigung hingegen forderte für einen großen Teil der Männer, die Gisèle Pelicot im Zustand der Bewusstlosigkeit missbraucht hatten, den Freispruch. Mehrere Anwälte erklärten, ihre Mandanten hätten keine Vergewaltigungsabsicht gehabt. Sie seien überzeugt gewesen, sich an einem Sexspiel eines freizügigen Paares zu beteiligen.
Die Staatsanwältin Laure Chabaud hatte diese Argumente zurückgewiesen. „Im Jahr 2024 kann niemand mehr sagen: ‚Sie hat nichts gesagt, also war sie einverstanden'“, erklärte sie. (afp/red)
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