Schäuble macht Front gegen EU-Pläne zur Veröffentlichung von Steuerdaten

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Wolfgang SchäubleFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times25. Juli 2016

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) macht massiv Front gegen Pläne der EU-Kommission, künftig steuerrelevante Daten von multinationalen Unternehmen zu veröffentlichen.

Diese Pläne könnten nicht lösbare Besteuerungskonflikte mit anderen Staaten verursachen, zitiert das Nachrichtenmagazin „Focus“ aus einem Brief Schäubles an Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU), Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Justizminister Heiko Maas (beide SPD) sowie die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. „Entstehende Schäden können den Wirtschaftsstandort Deutschland und auch die hier bestehenden Arbeitsplätze nachhaltig gefährden“, so Schäuble.

Diese „Fehlentwicklung“ müsse daher „verhindert werden“. Der Bundesfinanzminister stört sich an geplanten Änderungen der EU-Bilanzrichtlinie. Danach sollen nach einem Vorschlag der EU-Kommission künftig Berichte veröffentlicht werden, wie sich die Wertschöpfung und die damit verbundene Steueranteile multinationaler Unternehmen auf alle Länder verteilen, in denen die Betriebe wirtschaftlich tätig sind.

Für dieses „Country-by-Country-Reporting“ (CbCR) hatte sich Schäuble auf der Ebene der weltweit wichtigsten Industrieländer im Rahmen von G20 sowie OECD stark gemacht und entsprechende Absprachen erreicht. Eine Veröffentlichung dieser Steuerdaten jedoch „sollte gerade nicht erfolgen“, wehrt sich Schäuble nun gegen die EU-Pläne, die beim für Bilanzrecht zuständigen Justizkollegen Maas auf Sympathie stoßen.

Denn nur wenn diese Daten vertraulich unter den Finanzbehörden ausgetauscht würden, könnten möglichst viele Staaten in aller Welt für eine Beteiligung am Informationsaustausch gewonnen werden, argumentiert der Finanzminister in seinem Schreiben. Außerdem entsteht bei Veröffentlichung der Reports nach den Worten von Schäuble „die Gefahr, Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen zu offenbaren“. Im Einzelfall würden Rückschlüsse auf Unternehmensstrukturen und Kalkulationen möglich. „Dies kann zu Wettbewerbsnachteilen europäischer (insbesondere deutscher) multinationaler Unternehmen gegenüber in Drittstaaten ansässigen Unternehmen führen“, mahnt Schäuble.

Für brisant hält der Finanzminister auch, dass die EU-Kommission den Sachverhalt im Rat der EU-Justizminister regeln wolle. Dort gilt kein Einstimmigkeitsprinzip, das grundsätzlich bei Steuerangelegenheiten erforderlich ist. Deutschland könne daher einfach überstimmt werden.

(dts Nachrichtenagentur)



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