Sammelklage gegen Deutschland: Namibische Volksgruppen hoffen auf Schadenersatz für Völkermord durch Deutsche

Angehörige der namibischen Volksgruppen Herero und Nama hatten im Januar eine Sammelklage gegen Deutschland eingereicht. Etwa 15 Vertreter der Kläger fanden sich nun in dem New Yorker Gericht ein und erzielten einen ersten Erfolg: Richterin Laura Taylor Swain setzte den 21. Juli als nächsten Verhandlungstag fest.
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Zwei Volksgruppen von Namibia verklagen die Bundesregierung für den Völkermord an 75 000 Herero und Nama.Foto: BRIGITTE WEIDLICH/AFP/Getty Images
Epoch Times17. März 2017

Mehr als hundert Jahre nach dem Völkermord im damaligen Deutsch-Südwestafrika hat in New York ein Prozess um Entschädigungszahlungen an die namibischen Volksgruppen Herero und Nama begonnen.

Angehörige der beiden Volksgruppen hatten im Januar eine Sammelklage gegen Deutschland eingereicht. Etwa 15 Vertreter der Kläger fanden sich nun in dem New Yorker Gericht ein und erzielten einen ersten Erfolg: Richterin Laura Taylor Swain setzte den 21. Juli als nächsten Verhandlungstag fest.

Damit kann der Prozess um eines der dunkelsten Kapitel der afrikanischen Kolonialgeschichte in Gang kommen und die deutsche Seite hat vier Monate Zeit, um auf die am 5. Januar eingereichte Entschädigungsklage zu antworten. Zwischen 1904 und 1908 wurden im heutigen Namibia zehntausende Herero und Nama getötet, die Massaker gelten als erster Völkermord des 20. Jahrhunderts.

„Als ich gehört habe, wie sie (die Richterin) sagte, dass die Anhörung stattfindet, war das der größte Erfolg, den wir bislang hatten“, sagte die namibische Abgeordnete Ida Hoffmann, die als Vertreterin der Nama nach New York kam.

Die Bundesregierung bezeichnet die Massaker zwar inzwischen als Völkermord, lehnt Entschädigungszahlungen aber ab. Berlin führt seit 2014 mit der Regierung in Windhuk einen Dialog über die Aufarbeitung der Gräueltaten und verweist zudem auf die deutsche Unterstützung für Namibia durch Entwicklungszusammenarbeit.

In der Sammelklage heißt es, in der Zeit der deutschen Kolonialherrschaft über das damalige Deutsch-Südwestafrika sei zwischen 1885 und 1903 ein Viertel des Landes der Herero und Nama mit Einverständnis der Kolonialbehörden von deutschen Siedlern enteignet worden. Geduldet von den Kolonialbehörden hätten die Siedler Frauen und Mädchen vergewaltigt und der Bevölkerung Zwangsarbeit auferlegt. Bei einem 1904 einsetzenden Aufstand habe der deutsche General Lothar von Trotha einen Vernichtungsfeldzug geführt, in dem bis zu 100.000 Herero und Nama getötet worden seien.

Die Klageführer geben an, dass sie im Namen „aller Herero und Nama weltweit“ auftreten. Sie verlangen „Entschädigung für den Völkermord“, der damals unter der deutschen Kolonialverwaltung verübt worden sei. Außerdem verlangen sie, an den Verhandlungen zwischen der deutschen und der namibischen Regierung beteiligt zu werden. (afp)



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