Russisches Gericht behält US-russische Journalistin laut Arbeitgeber in U-Haft
Ein russisches Gericht hat eine Freilassung der US-russischen Journalistin Alsu Kurmasheva aus der Untersuchungshaft nach Angaben ihres Arbeitgebers abgelehnt. Sie müsse mindestens bis zum 5. August im Gefändnis bleiben, teilte die Sendergruppe Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag mit.
Kurmasheva sitzt bereits seit Oktober im Gefängnis. Ihr wird vorgeworfen, sie habe sich nicht wie vorgeschrieben als „ausländische Agentin“ registrieren lassen. Nach Angaben von RFE/RL wird ihr zudem Verbreitung „falscher Informationen“ über die russische Armee zur Last gelegt. Darauf stehen in Russland bis zu 15 Jahre Haft.
Die Journalistin hatte vor dem Obersten Gericht Tatarstans, wo sie inhaftiert ist, Berufung gegen die im Mai erfolgte Verlängerung ihrer Untersuchungshaft bis zum 5. August eingelegt. Dies hat das Gericht nun abgelehnt.
Nach russischen Medienberichten beziehen sich die Vorwürfe der Verbreitung „falscher Informationen“ auf Kurmashevas Anteil an der Veröffentlichung eines Buches, in dem russische Gegner der Offensive in der Ukraine Zeugnis ablegen.
Kurmasheva lebte vor ihrer Festnahme mit ihrem Mann und ihren beiden Töchtern in Prag. Im Mai 2023 reiste sie nach Russland, um ihre kranke Mutter zu besuchen. In der Folge wurde sie an der Heimreise gehindert, ihr russischer und ihr US-Pass wurden beschlagnahmt.
Kurmasheva kam 1998 zu RFE/RL, sie arbeitet in den Sprachen Tatarisch und Baschkirisch und berichtet über ethnische Minderheiten in den Regionen Tatarstan und Baschkortostan.
Washington wirft Moskau vor, ungerechtfertigt US-Bürger festzunehmen, um sie gegen im Westen inhaftierte Russen austauschen zu können. Im März 2023 war der US-Journalist Evan Gershkovich festgenommen worden, der seitdem in Moskau wegen Spionagevorwürfen festgehalten wird. Sein Prozess beginnt am 26. Juni in Jekaterinburg im Ural beginnt, ihm drohen 20 Jahre Haft. (afp/er)
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