Rund 100 Wiener Schulen führen wieder die Maskenpflicht ein

Eine neue alte Maßnahme vor den Weihnachtsferien soll Kinder schützen. Eine Partei kündigt Verfassungsbeschwerde gegen die Auflage in Österreichs Hauptstadt an.
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Die Maskenpflicht ist an Wiens Schulen zurückgekehrt.Foto: iStock/romrodinka
Von 23. Dezember 2022

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In Wien haben 100 Schulen kurzfristig wieder die Maskenpflicht eingeführt. Dies berichtet der österreichische Fernsehsender „Auf1“. Demzufolge hat der Bildungsdirektor der Alpenmetropole, Heinrich Himmer, erklärt, dass Schulleiter ohne Absprache mit der jeweiligen Landesdirektion die Maßnahme ergreifen dürfen.

Die Maskenpflicht gilt für Eltern und Schüler im gesamten Schulgebäude. Kinder sind vom Unterricht ausgeschlossen, wenn Eltern PCR- oder Antigentests verweigern. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die Kinder „geschützt“ in die Weihnachtsferien gehen können, so der TV-Sender.

Zehn Prozent der Lehrer erkrankt

Laut Himmer machen etwa 15 Prozent der rund 720 Wiener Schulen von der Maskenpflicht gebrauch. Das vermeldet die „Austria Presse Agentur“. Etliche Bildungseinrichtungen hätten dies aber bloß für gemeinsame Feiern eingeführt, erläutert der Bildungsdirektor. Bei den Infektionen handele es sich nicht unbedingt um Corona, sondern auch um Erkrankungen wie die Grippe oder RS-Viren.

Himmer betont, dass es in den meisten Fällen eben um diese Dreifachbelastung gehe. Vor den Ferien sollten Infektionen verhindert werden. Von der Infektionswelle betroffen seien auch Pädagogen. Etwa zehn Prozent der Lehrer sind nach Angaben des Bildungsdirektors erkrankt. Schul- oder Klassenschließungen soll es aber keine geben.

Als Erstes hatte eine Volksschule im Wiener Stadtteil Liesing eine Masken- und Testpflicht am Mittwoch, 21. Dezember, wieder eingeführt. Wie die Tageszeitung „Ö24“ auf ihrer Internetseite berichtete, waren der Anlass zwei positive Corona-Fälle.

Einer der beiden Betroffenen besuchte das Weihnachtssingen an der Schule, einen anderen gab es in einer „Sammelgruppe des Frühdienstes“. In Absprache mit den zuständigen Behörden sei „sofort für alle Kinder und Erwachsenen“ im gesamten Schulhaus das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verhängt worden.

Obmann: Maske ein optimales Virenbiotop

Unterdessen hat die österreichische Partei „Menschen Freiheit Grundrechte“ (MFG) Verfassungsbeschwerde gegen die Maskenpflicht in Wien angekündigt. Damit wollen die Kritiker laut „Vienna Online“ gegen die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken in Apotheken und in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgehen.

Die Stadt hatte erst kürzlich verkündet, dass sie in Sachen Corona-Maßnahmen weiter einen „vorsichtigeren Weg“ geht. Die MFG zweifele jedoch die Sinnhaftigkeit der Verordnung an.

Nach Ansicht von MFG-Obmann Michael Brunner werde damit gegen die Grundrechte auf Leben, körperliche und geistige Unversehrtheit, Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Erwerbsausübung und des Legalitätsprinzips verstoßen.

„Die verordnete Verpflichtung ist nicht evidenzbasiert, medizinisch kontraindiziert und keineswegs verhältnismäßig“, ist Brunner überzeugt. Forschungen hätten ergeben, dass Maskenpflicht und Lockdowns nichts bringen würden. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall: Das Übertragungsrisiko werde durch das Tragen der Bedeckungen sogar „erheblich erhöht“.

Dies liege unter anderem daran, dass in der Maske ausgeatmete Feuchtigkeit kondensiere. Diese werde damit zu einem „optimalen Viren- und Bakterien-Biotop“, wenn sie nicht nach maximal 70 Minuten entsorgt werde, hieß es in der Pressemitteilung der Partei.

Verordnung gilt bis Ende Februar

Neben der Maskenpflicht in Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es in Wien auch weiterhin Vorschriften für Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen. Zusätzlich sind für den Besuch auch PCR-Tests nötig. Der Grund dafür sei, dass die Kliniken in ganz Österreich derzeit „stark belastet“ sind.

Neben einer RSV-Welle (Respiratorisches Synzytial-Virus) gebe es auch viele Influenza-Fälle. Die Verordnung gilt zunächst bis Ende Februar.



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