Rücktritt vom Brexit – ist das möglich?
Könnte Großbritannien die EU-Austrittserklärung theoretisch einseitig zurücknehmen? Mit dieser Frage muss sich jetzt ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) beschäftigen.
Wie der EuGH am Dienstag nach einer öffentlichen Anhörung zum Thema mitteilte, wurde der spanische Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona mit der Erstellung der juristischen Analyse beauftragt. Auf dieser Basis will der EuGH dann eine abschließende Entscheidung treffen – wenn möglich bereits vor der Brexit-Abstimmung im britischen Parlament am 11. Dezember.
Hintergrund des Verfahrens ist nach Angaben des EuGH eine Anfrage des obersten schottischen Zivilgerichts (Court of Session), das von Mitgliedern des schottischen Parlaments, des britischen Parlaments und des Europaparlaments angerufen wurde. Die Abgeordneten wollen wissen, ob es neben der parlamentarischen Zustimmung zum Austrittsvertrag oder einem EU-Austritt ohne Austrittsvertrag theoretisch noch eine dritte Alternative gibt. Die wäre die Rücknahme der Brexit-Erklärung und der Verbleib in der EU.
Im britischen Unterhaus wird nach derzeitiger Planung am 11. Dezember über den EU-Austrittsvertrag abgestimmt werden. Sollten die Richter urteilen, dass Großbritannien die EU-Austrittserklärung theoretisch ohne Einverständnis der anderen 27 Mitgliedstaaten zurücknehmen kann, könnte dies für Brexit-Gegner ein Grund mehr sein, gegen das Austrittsabkommen zu stimmen.
Weil auch etliche Brexit-Hardliner das Abkommen wegen der weiter vorgesehenen engen EU-Anbindung ablehnen, gilt eine parlamentarische Zustimmung bereits heute als sehr unwahrscheinlich. Was im Fall einer Ablehnung passieren würde, ist derzeit offen. (dpa)
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