Richter stoppt Handzählungsanordnung kurz vor US-Wahlen in Georgia

Ein Richter in Georgia hat am ersten Tag des Early Votings eine Anordnung der Obersten Wahlbehörde gestoppt, die eine verpflichtende Handzählung der Stimmen vorsah. Die Entscheidung kam zu kurzfristig vor den US-Wahlen, so die Begründung. Der endgültige Entscheid über die Anordnung steht noch aus.
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Atlanta, Georgia am 15. Oktober: Ein Schild zeigt den Weg zur Stimmabgabe am ersten Tag des „Early Voting“. Die sogenannten frühzeitigen Wahlen finden vom 15. Oktober bis 1. November statt. Der reguläre Wahltag ist am 5. November.Foto: GettyImages/Megan Varner
Von 17. Oktober 2024

Im US-Bundesstaat Georgia hat am Dienstag, 15. Oktober, ein Richter eine Anordnung der dortigen Obersten Wahlbehörde SEB gestoppt. Diese hatte eine verpflichtende händische Auszählung der abgegebenen Stimmen zur Präsidentschaftswahl – zusätzlich zu den Daten der Wahlmaschinen – vorgeschrieben.

Die Entscheidung von Richter Robert McBurney vom Fulton County Superior Court erging am ersten Tag des Early Votings in Georgia. Diese frühzeitige persönliche Stimmabgabe ist in dem Bundesstaat bis zum 1. November möglich. Der eigentliche Wahltag in den USA ist der 5. November. An diesem Tag werden unter anderem der Präsident, das Repräsentantenhaus und ein Drittel des Senats neu gewählt.

Richter: So kurz vor den Wahlen könnte Neuregelung in Georgia „erst recht zu Fehlern führen“

In seiner Entscheidung hat McBurney per einstweiliger Anordnung das Inkrafttreten der Regelung verhindert und die Durchführung der Handauszählung bei der bevorstehenden Wahl untersagt. Ob die Anordnung der Wahlkommission generell begründet ist, werde zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.

Der Kerneinwand des Richters gegen die Anordnung bestand darin, dass diese gerade einmal sechs Wochen vor dem Wahltag ergangen sei. Dies sei zu kurzfristig, um alle Stimmbezirke und die dort tätigen Verantwortlichen mit der Organisation eines solchen Prozederes zu betrauen. Außerdem habe keinerlei Schulung der Wahlvorstände in diesem Bereich stattgefunden.

Richter McBurney deutete an, dass es ohne Weiteres angemessen sein könnte, die Regelung bei einer späteren Wahl anzuwenden. Sie allerdings bereits zu den Wahlen im November in Kraft zu setzen, könnte „zu genau dem Chaos und den Fehlern führen, die die Behörde zu verhindern sucht“.

Unsicherheit und Unordnung um jeden Preis vermeiden

McBurney hat in seiner Entscheidung zudem betont, dass eine kurzfristig umgesetzte Anordnung den Auszählungsprozess unweigerlich in die Länge ziehen würde. Dies sei auch in der gegenwärtigen Situation starker Polarisierung das falsche Signal:

„Die Erinnerungen an den 6. Januar sind noch nicht verblasst, unabhängig davon, ob man dieses Datum für ruhmreich oder schändlich hält: Alles, was dem Wahlprozess Unsicherheit und Unordnung hinzufügt, ist nicht im Interesse der Bevölkerung.“

Darüber hinaus entschied der Richter auch über eine Klage, die den Umfang der Rolle des Wahlleiters und deren eigene Rechte als Mitglied des Wahlvorstands klarstellen sollte. Insbesondere ging es um die Verpflichtung der Bezirkswahlleiter, die Wahlergebnisse bis 17 Uhr des Montags nach der Wahl – oder Dienstag, wenn dieser auf einen Feiertag fällt – zu bestätigen. Richter McBurney entschied bereits am Montag, dass diese Bestimmung bindend sei.

Die Konsequenz daraus ist, dass Bezirkswahlleiter nicht ermächtigt seien, die Bestätigung zu verweigern. Dies gelte selbst dann, wenn dieser den Verdacht hege, es sei zu Unregelmäßigkeiten gekommen.

Bezirkswahlleiter müssen Wahlergebnisse auch bei Bedenken bestätigen

Sollte der Bezirkswahlleiter zusätzliche Informationen von untergeordneten Wahlkommissionen benötigen, seien diese verpflichtet, ihm diese umgehend zur Verfügung zu stellen. Eine Verzögerung dieses Prozesses sei jedoch „kein Grund, die Bestätigung der Wahlergebnisse zu verweigern oder sich der Stimme zu enthalten“.

Die Bestätigung der Wahlergebnisse sei eine „rein dienstliche Aufgabe“, heißt es in der Entscheidung. Die Verfassung und das Wahlgesetz ließen es nicht zu, dass Wahlleiter „Ermittler, Staatsanwalt, Geschworene und Richter“ spielten und „aufgrund einer einseitigen Feststellung von Fehlern oder Betrug“ die Bestätigung verweigerten. Der Weg zu den Gerichten stehe in Verdachtsfällen weiter offen.

Geklagt hatte ein republikanisches Mitglied des Wahlamtes von Fulton County. Es hatte behauptet, ein vom Bezirk ernannter Wahlleiter habe ihm trotz wiederholter Anträge den Zugang zu Ergebnissen und Vorgängen im Umfeld der Vorwahlen verweigert. Daraufhin hatte es gegen die Bestätigung der Ergebnisse gestimmt.

Über mehrere Vorgaben zur Durchführung der Wahlen ist noch nicht entschieden

Noch nicht entschieden ist über mehrere andere Vorgaben an die Wahlbehörden, die am 22. Oktober in Kraft treten sollen. Eine davon erhöht die Zahl der ausgewiesenen Orte, an denen Wahlbeobachter Vorgänge kontrollieren können. Auch sollen Bezirke täglich berichten, welche Wähler ihre Stimme im Early Voting oder per Briefwahl abgegeben haben. Dazu kommen noch weitere Vorgaben zur Kontrolle und zum Abgleich, beispielsweise zwischen Stimmenzahl und Zahl der eingetragenen Wähler.

Im Umfeld der Wahl von 2020 hatten der damalige Präsident Donald Trump und zahlreiche seiner Anhänger das Narrativ verbreitet, wonach es weitreichenden und systematischen Wahlbetrug gegeben habe. Georgia, wo sein Gegenkandidat Joe Biden nur 11.779 Stimmen mehr als Trump erreicht hatte, war dabei ein Schwerpunkt der Wahleinsprüche. Das Narrativ vom angeblichen Wahlbetrug war auch einer der Faktoren, die zu den Unruhen am 6. Januar 2021 in Washington, D.C., beigetragen hatten.

Insgesamt konnten in knapp 475 Fällen landesweit rechtswidrige Formen der Stimmabgabe nachgewiesen werden. Darunter waren Fälle, in denen eine Frau in Arizona einen Briefwahlstimmzettel für ihre verstorbene Mutter eingesandt hatte oder in denen ein Mann in Pennsylvania zweimal zur Wahl ging. In einem Fall erklärte er, die Stimme für sich selbst, im anderen Fall jedoch für seinen Sohn abzugeben. In Wisconsin stimmte ein auf Bewährung Entlassener ab, obwohl er während der offenen Bewährung kein Stimmrecht hatte.

Rekordbeteiligung bei Early Voting in Georgia

In Georgia bahnt sich unterdessen ein Rekord bei der Wahlbeteiligung im Early Voting an. Demnach haben dort bereits 328.754 Wähler entweder Briefwahlunterlagen eingesandt oder sich zum Early Voting im Stimmlokal eingefunden. Am ersten Tag stimmten dort mehr als 300.000 Wähler ab. Eine größere Anzahl an Wahlbriefen wird noch eintreffen – von diesen wurden 271.418 angefordert.

Von den Frühwählern waren bislang 48 Prozent als Demokraten und 45 Prozent als Republikaner registriert. Bei den Briefwählern war der Überhang der registrierten Demokraten mit 58 zu 34 Prozent höher.

Landesweit wurden bislang 37.796.559 Briefwahlstimmen oder Early-Voting-Unterlagen angefordert. Abgegeben haben ihre Stimme bislang 6.313.324 Stimmberechtigte. Auch hier waren deutlich mehr Wähler vertreten, die als Demokraten registriert sind. Allerdings gibt es auch Ausnahmen in Battleground States wie Arizona und Nevada, wo 54 Prozent beziehungsweise 47 Prozent der vorzeitig Wählenden als Republikaner registriert sind.

 



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