Reiseverbot in Belgien: EU-Kommission „überrascht“ über Verlängerung

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Reisende müssen eine "ehrenwörtliche Erklärung" vorlegen, wenn sie aus oder nach Belgien wollen. Aufnahme an der Grenze zwischen Belgien und Frankreich in Rekkem, Menen, am 27. Januar 2021.Foto: KURT DESPLENTER/BELGA MAG/AFP via Getty Images
Epoch Times8. März 2021

Die EU-Kommission hat die von Belgien beschlossene Verlängerung des Verbots von Auslandsreisen wegen der Corona-Pandemie kritisiert.

„Wir waren überrascht, als wir am Freitag in der Presse von einer erneuten Verlängerung des Reiseverbots gelesen haben“, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde am Montag (8. März). Ein pauschales Reiseverbot sei nicht verhältnismäßig.

Belgien verbietet seinen Bürgern seit Ende Januar alle Auslandsreisen, die nicht unbedingt notwendig sind. Die viel kritisierte Maßnahme galt ursprünglich bis zum 1. April. Am Freitag verlängerte die Regierung sie bis zum 18. April und damit über die Osterferien hinaus. Berufspendler und der Transportsektor sind ausgenommen.

Die EU-Kommission hatte die Maßnahme in einem Schreiben vor knapp zwei Wochen als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Belgien habe darauf vergangene Woche geantwortet, sagte der Kommissionssprecher. Allerdings sei in dem Antwortschreiben lediglich vom 1. April und nicht von einer Verlängerung der Maßnahme die Rede gewesen.

In der Sache halte die Kommission an ihrer Position fest: „Die Mitgliedstaaten müssen mit ihren Maßnahmen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren“. Ein Reiseverbot entspreche nicht diesem Grundsatz und sollte durch gezieltere Maßnahmen ersetzt werden, sagte der Sprecher. „Wir untersuchen nun alle denkbaren Optionen.“

Diese „Optionen“ könnten auch Deutschland betreffen. Brüssel hatte wegen der deutschen Grenzkontrollen zu Tschechien und Tirol ebenfalls ein Schreiben nach Berlin geschickt und „weniger einschränkende Maßnahmen“ gefordert. Die Bundesregierung wies die Kritik zurück und hielt an den Grenzkontrollen fest.

Theoretisch hätte die Kommission die Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien, Deutschland und andere Mitgliedstaaten einzuleiten, deren Corona-Maßnahmen aus ihrer Sicht diskriminierend und nicht verhältnismäßig sind. Grenzkontrollen sind aber grundsätzlich eine nationale Angelegenheit. Tatsächlich hat die Kommission noch nie in solch einem Fall ein Vertragsverletzungsverfahren gestartet. (afp)



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