Rechtsruck? Oberster US-Gerichtshof fällt Urteile zugunsten der Konservativen

In der vor kurzem beendeten Gerichtsperiode verliefen die Entscheidungen des Supreme Courts eindeutig zugunsten der Konservativen. Sind die Urteile politisch motiviert oder rücken sie gerade, was zuvor in der Gesetzeslage schief hing? Eine Analyse.
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Oberster Gerichtshof in den USA.Foto: iStock
Von 5. Juli 2023

Die jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs der USA ließen die Konservativen jubeln, während sie für US-Präsident Joe Biden und die Liberalen ein herber Rückschlag waren. In seinen letzten zwei Urteilen am vergangenen Freitag, in denen es um Religionsfreiheit und den Erlass von Studentenkrediten ging, vertrat das Verfassungsgericht erneut konservative Positionen.

Insgesamt 54 Entscheidungen fällte das Gericht seit letztem Oktober, bevor es jetzt in die Sommerpause ging – davon fielen nur wenige günstig für die linksgerichtete Agenda der Demokraten aus.

Am letzten Tag dieser Gerichtsperiode gaben die obersten Richter einer gläubigen Webdesignerin Recht, die sich weigert, Hochzeitsseiten für homosexuelle Paare zu entwerfen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung im Bundesstaat Colorado stehe über einem Gesetz gegen Diskriminierung, urteilte das Gericht. Gleichzeitig legte es Bidens Plan, Milliarden US-Dollar an Studentenkrediten zu erlassen, auf Eis.

Ebenso bestätigte das Gericht vorläufig das Tragen einer Waffe zur Selbstverteidigung in der Öffentlichkeit und wies die US-Umweltbehörde in einem Fall in ihre Grenzen, als die Regierung einen Amerikaner daran hindern wollte, auf seinem Grund ein Haus zu bauen.

Seit der ehemalige Präsident Donald Trump einige Verfassungsrichter ernannt hat, steht es sechs zu drei für die Konservativen. Kritiker bemängeln einen Rechtsruck im obersten US-Gericht. Doch diese Meinung teilen nicht alle. Es gibt auch einige, die sich darüber gefreut haben, dass die Verfassung wortgetreu auslegt und nicht zugunsten linker Ideale interpretiert wurde.

Aus für Rassenbevorzugung an US-Eliteunis

Eines für die Konservativen wichtigsten und langersehnten Urteile fällte der Oberste Gerichtshof am 29. Juni. Es entschied, dass US-Hochschulen beim Auswahlverfahren nicht mehr die Hautfarbe und Rasse berücksichtigen dürften. Die unter dem Begriff Affirmative Action bekannte Praxis gibt es bereits seit zwei Präzedenzfällen in den 1970er-Jahren. Sie verstößt laut Gericht gegen das in der Verfassung verankerte Gleichheitsgebot, urteilte nun das Gericht.

Mit dem Verfahren hatten US-Hochschulen über Jahrzehnte Minderheiten – insbesondere Schwarze – bevorzugt, um mehr Vielfalt auf den Unigeländen zu erreichen. Schwarze Bewerber mit unterdurchschnittlichen akademischen Leistungen hatten bessere Chancen, in Harvard aufgenommen zu werden, als andere Bewerber mit besonders guten Leistungen. Das stieß insbesondere asiatischen Studenten sauer auf und sie zogen vor Gericht.

Geklagt hatte die Studentenorganisation Students for Fair Admissions (Studenten für faire Zulassungen) gegen die private Eliteuniversität Harvard und die staatliche University of North Carolina.

Asiaten? Nein Danke!

Dokumente, die im Laufe des Gesetzesverfahrens publik wurden, zeigten den Alltag der Aufnahmeprüfungen, wie unter anderem „Zeit“ berichtete. „Braun?!“, fragte ein Mitglied der Aufnahmekommission an der University of North Carolina, als es eine herausragende Bewerbung vorliegen hatte. „Natürlich nicht“, war die Antwort des Kollegen: „Asiatisch.“ Der Kollege daraufhin: „War ja klar. Trotzdem beeindruckend.“ Mit dieser Praktik, Rasse gegenüber der Leistung eines Bewerbers zu bevorzugen, räumte der Oberste Gerichtshof nun auf.

„Viele Universitäten haben zu lange den falschen Schluss gezogen, dass der Prüfstein für ein Individuum nicht überwundene Herausforderungen, erworbene Fähigkeiten oder gelernte Lektionen sind, sondern die Farbe seiner Haut“, kommentierte der Gerichtspräsident John Roberts. „Die Verfassungsgeschichte dieser Nation toleriert diese Auswahl nicht.“

Richterin Ketanji Brown Jackson, die erste schwarze Richterin, widersprach dem Urteil. Die Entscheidung sei „eine Tragödie für uns alle“, sagte sie. „Mit einer Selbstverständlichkeit zieht die Mehrheit heute die Reißleine und verkündet per Gerichtsbeschluss ‚Farbenblindheit für alle‘. Aber die Tatsache, dass die Rasse im Gesetz keine Rolle spielt, bedeutet nicht, dass sie auch im Leben keine Rolle spielt.“

Bei den prominenten Republikanern sorgte das Urteil für Jubel. Ex-Präsident Donald Trump sprach von einem „großartigen Tag für Amerika“. Künftig werde wieder nur die Leistung des Einzelnen zählen. Der Sprecher des Repräsentantenhauses, Kevin McCarthy, pflichtete dem bei: „Jetzt werden Studenten auf Grundlage gleicher Standards und individueller Leistung konkurrieren können.“

Wahlbezirksaufteilung zugunsten von Schwarzen

Nur in einem Urteil entschied der Oberste Gerichtshof in einem knappen Urteil zugunsten der sogenannten Rassengerechtigkeit. Er lehnte eine im Südstaat Alabama beschlossene Aufteilung der Wahlkreise als „rassistisch“ ab. Die Verfassungsrichter beriefen sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1965 zum Schutz des Wahlrechts von Schwarzen.

Der Wahlkarte des Bundesstaates Alabama nach waren Afroamerikaner nur in einem von insgesamt sieben Wahlkreisen zur Wahl des US-Repräsentantenhauses mehrheitlich vertreten. Nach dem jüngsten Urteil muss Alabama einen zweiten Wahlkreis mit einer schwarzen Wählermehrheit schaffen.

Ausgerechnet der schwarze Richter Clarence Thomas stellte sich gegen das Urteil: Das Wahlrechtsgesetz schreibe nicht vor, dass Alabama „seine seit Langem bestehenden Wahlkreise absichtlich so umgestalten muss“, dass schwarze Wähler eine Anzahl von Sitzen kontrollieren müssen, die dem Anteil der Schwarzen an der Bevölkerung im Bundesstaat entspricht, schrieb er in einer anschließenden Stellungnahme.

Politisch motiviert, oder nicht?

Anwalt Curt Levey, und Präsident der konservativen gemeinnützigen Organisation Committee for Justice, ist mit den Entscheidungen im Allgemeinen zufrieden. Aus seiner Sicht seien die Urteile nicht politisch motiviert gewesen, stattdessen hätte das Gericht sich sehr sorgsam mit der Verfassung auseinandergesetzt.

„Dies ist ein rechtswissenschaftlich konservatives Gericht, das sich dem Textualismus [wortgetreue Auslegung der Verfassung] verschrieben hat“, sagte er. „Ich würde mir wünschen, dass zumindest die linke Basis mit dem Vorwurf aufhören würde, dass es sich hier um ein reflexhaft rechts urteilendes Gericht handelt. Denn die Beweise sprechen eindeutig für das Gegenteil.“ Nur die Aufhebung des Verkaufsverbots der Abtreibungspille Mifepriston sei eine Enttäuschung gewesen.

Auch Larry Salzman, Direktor der gemeinnützigen Organisation Pacific Legal Foundation (PLF), teilte diese Ansicht gegenüber der Epoch Times. In dieser Legislaturperiode habe sich das Gericht mit „einigen der tiefgreifendsten Fragen, mit denen die Verfassung konfrontiert ist, befasst– nämlich die Beziehung zwischen der Regierung und dem Einzelnen sowie die Gewaltenteilung“, so Salzman im Interview. Es sei „naiv zu glauben“, dass die Urteile ausschließlich der Parteizugehörigkeit der Richter zuzuordnen seien.

(Mit Material von The Epoch Times und DaJiYuan)

 



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