Radikaler Imam erhielt 600.000 Franken Sozialhilfe – 20 Jahre Asyl in der Schweiz

Mehrere Monate recherchierten der Schweizer "Tagesanzeiger/Newsnet" und die SRF-"Rundschau" den Fall des Sozialhilfeempfängers "Scheich" Abu Ramadan. Der Imam der Bieler Ar'Rahman-Moschee wurde zum Politikum.
Titelbild
Schweizer FrankenFoto: über dts Nachrichtenagentur
Von 24. August 2017

Im kleinen Nidau in der Schweiz sorgt der Fall eines radikalen Imams für Wirbel. Niemand von außerhalb der muslimischen Gemeinschaft hatte geahnt, was Abu Ramadan predigte. Seit fast 20 Jahren lebte er in der Schweiz.

Ich hätte ihn auf jeden Fall der Polizei gemeldet. Gleichzeitig hätte ich geschaut, ob es eine Möglichkeit gibt, ihm die Gelder zu kürzen. Das kann doch nicht sein, dass wir so jemanden auch noch finanzieren.“

(Roland Lutz, Gemeinderat in Nidau, Sozialvorsteher)

Der Mann sei unauffällig gewesen und niemand habe etwas an sie herangetragen, so Gemeinderat Lutz laut dem Nachrichtenportal „20minuten“. Man werde alle Unterlagen nochmals ganz genau nach Hinweisen auf Sozialbetrug prüfen.

Doch sei es schwer zu beweisen, wenn er als religiöser Begleiter oder Prediger bezahlt worden sei, da ihn die Geldgeber decken würden.

Moschee galt als „relativ radikal“

Auch in der Stadt Biel, in der der Mann predigte, prüfe man eine „direkte Intervention“ in der Moschee sowie eine Strafklage, so Sicherheitsdirektor Beat Feurer laut „Blick“.

Der Autor der Zeitungsberichte über Abu Ramadan, Kurt Pelda, wurde durch einen anonymen Hinweis auf den Prediger aufmerksam, auch sei ihm die Ar’Rahman-Moschee bereits als „relativ radikal“ bekannt gewesen.

Doch Abu Ramadan sei „sehr schlau“, er rufe nicht direkt dazu auf „Leute umzubringen oder ein Attentat zu verüben“, doch bereite er mit seiner Hassideologie den Nährboden für Leute, „die hören wollen, dass sich Gewalt gegen Ungläubige rechtfertigen lässt“.

Was tat er seit 1998?

„Scheich“ Abu Ramadan kam bereits 1998 als Flüchtling in die Schweiz. In Libyen sei er vom dortigen Herrscher Muammar al-Ghadhafi verfolgt worden, weil er „islamistische Interessen“ ausgeübt und für die Muslimbrüder religiöse Propaganda verbreitet habe. Er erhielt Asyl.

Obwohl er seit fast 20 Jahren im Kanton Bern lebe, spreche der Rentner kaum Deutsch oder Französisch, berichtet der „Tagesanzeiger“.

Gelegentlich bete der Mann mit dem hennarot gefärbten Bart in der Bieler Ar’Rahman-Mosche, dem „Gotteshaus des Allerbarmers“, so das Blatt weiter. Doch seine Gebete handeln nicht von Liebe und Toleranz:

Oh, Allah, ich bitte dich, die Feinde unserer Religion zu vernichten, vernichte die Juden, die Christen und die Hindus und die Russen und die Schiiten. Gott, ich bitte dich, sie alle zu vernichten und dem Islam seinen alten Ruhm zurückzugeben.“

(Abu Ramadan, Freitagspredigt)

[Video/Audio Predigt]

Ein Anhänger des Islamischen Staats sei der Prediger aber nicht. Zwar befürworte er das Kalifat, aber nicht in der Art wie der IS es gemacht hat.

Schrittweise die Scharia einführen?

Die Scharia lasse sich nicht auf einen Schlag, sondern nur schrittweise einführen, erklärte Abu Ramadan den Unterschied seiner Pläne zu denen des IS.

Er betrachte sich als Schweizer, liebe das Land so wie seine Heimat Libyen. Salbungsvoll lässt Abu Ramadan über seinen Anwalt ausrichten:

Die Liebe, die Toleranz und die Großzügigkeit sind meine Richtschnur in meinen Beziehungen zu Muslimen und Nichtmuslimen.“

(Abu Ramadan, via Anwalt)

Ob er diese Toleranz wohl auch predigt? Laut dem recherchierenden Journalisten klingt dies aber anders, von Integration und Freundschaft keine Spur:

Jeder, der sich einen Atheisten zum Freund nimmt, wird bis zum Jüngsten Tag verdammt sein.“

(Abu Ramadan, Predigt)

Übrigens werde Allah den Ungläubigen nie verzeihen, behauptet der Imam.

Kein echter „Scheich“

Laut dem „Tagesanzeiger“ werden islamische Geistliche in der arabischen Welt als „Scheich“ bezeichnet. Doch ein Theologiestudium hat Abu Ramadan nie absolviert.

Umso verwunderlicher, dass sich der Mann von seinen Anhängern ehrfürchtig Scheich nennen lässt. Damit konfrontiert stellt er über seinen Anwalt klar, dass er gar kein Imam oder „Scheich“ sei und die Freitagsgebete nur übernehme, wenn keine anderen Prediger zur Verfügung stehen.

Dieser Aussage entgegen stehen Fotos des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS), auf denen er respektvoll als „Scheich Abu Ramadan“ bezeichnet wird. Auch mit dem Präsidenten des 2009 gegründeten Zentralrats, Nicolas Blancho, ist Abu Ramadan wohl gut bekannt, saßen beide ja 2006 im Vorstand der Ar’Rahman-Moschee. Beim Gruppenfoto der letztjährigen Islam-Salam-Konferenz des Islamrats stand Abu Ramadan gleich neben Blancho.

Auch heute noch sei Abu Ramadan gern gesehener Gast beim „Organ der schweizerischen Salafisten“, wie der „Tagesanzeiger“ wörtlich schreibt. Er trete dort als Gastredner bei Demonstrationen auf.

Staatlich finanzierter Hassprediger

Seit 1998 lebt Abu Ramadan in der Schweiz. Seit 2000 in der Kleinstadt Nidau (7.000 Einwohner), am schönen Bielersee, gleich neben Biel, der zweitgrößten Stadt des Kantons Bern.

Über längere Zeit gearbeitet habe er kaum, so der Bericht des „Tagesanzeigers“.

Von 2004 bis Anfang 2017 habe Abu Ramadan vollumfänglich von Sozialhilfe gelebt, nahezu 600.000 Schweizer Franken (527.000 Euro) vom Staat erhalten. Seit wenigen Monaten hat sich Abu Ramadan aber offiziell zur Ruhe gesetzt und erhält eine vorzeitige AHV-Rente in Verbindung mit Ergänzungsleistungen.

Abu Ramadan – „religiöser Begleiter“

Seine Freitagspredigten halte Abu Ramadan übrigens unentgeltlich ab, so dessen Anwalt weiter.

Gern geht der Prediger noch mit dem Genfer Reisebüro Arabian Excellence (AETS), einem Spezialisten für muslimische Pilgerreisen, auf Reisen, nach Mekka und Medina. Für diese „Pilgerfahrten“ würden dem Imam nur die Reisekosten vergütet, so sein Anwalt.

Nachdem die Reporter den Scheich dazu kontaktiert hatten, verschwand von der Webseite des Reisebüros ein vielsagendes Foto des Imams. Darunter stand: „Scheich Abu Ramadan – religiöser Begleiter“.

Zudem belegen zahlreiche Fotos und Videos von Abu Ramadans Tätigkeiten mit dem Reisebüro, wie er nach Saudi­Arabien pilgerte und dabei Vorträge hielt und Erklärungen abgab.

Wahrlich, das irdische Paradies hatte Abu Ramadan wohl schon erreicht. Laut der Zeitung zeige eines der Bilder den Sozialhilfeempfänger aus Nidau in traditioneller Pilgerkleidung – am Buffet eines Fünfsternhotels in Mekka. [Foto]

Auf den Einzelfall angefragt, wollte sich die Nid­auer Sozialbehörde allerdings nicht äußern, so der „Tagesanzeiger“. Später äußerte sich dann der Nidauer Sozialhilfechef Christian Hauri doch noch dazu: „Wenn Geld schwarz fließt, ist es in der Regel fast unmöglich, das zu beweisen.“

Laut dem „SRF“ würden Fotos und Einträge auf Facebook die zahlreichen Pilgerreisen des Abu Ramadan nach Mekka belegen, inklusive der Übernachtungen in Luxushotels.

Gefährder bedingungslos abschieben

In „20minuten“ kommt Adrian Amstutz zu Wort, Nationalrat der Schweiz:

Wir unterstützen also mit unseren hart erarbeiteten Steuergeldern sogar solche Hassprediger. Das ist gelinde gesagt eine hausgemachte Schweinerei.“

(SVP-Nationalrat Adrian Amstutz)

Grundsätzlich seien Sozialhilfe und das Asylwesen wichtige Institutionen, aber dieser Fall zeige deutlich, dass diese in der Schweiz inzwischen „von uns selber pervertiert“ worden seien.

Unser System und dessen Praxis ist geradezu eine Einladung für Missbraucher und Kriminelle, die sich hier unter dem Deckmantel des Datenschutzes tummeln können.“

Deshalb fordert der Nationalrat:

Wer zu Hass oder Gewalt aufruft, dem müssen sofort die Aufenthaltsbewilligung entzogen und die Sozialhilfegelder gestrichen werden.“

Aus Sicherheitsgründen sei ein Austausch der Daten aller in solchen Fällen involvierten Behörden unabdinglich und klar erkennbare „Gefährder“ sollten künftig schnell abgeschoben oder in Sicherheitshaft genommen werden, auch ohne konkrete Anschlagsplanung.

Zudem solle die Abschiebung bei erwiesener Gefährdung auch dann erfolgen, wenn dem Gefährder im Heimatland Folter und Tod drohen würden:

Entweder man hält sich an alle rechtlichen Vorgaben und ruft nicht zu Gewalt auf oder man muss gehen.“



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