Putin unterzeichnet Gesetz zu Schuldenerlass für neue Rekruten
Der russische Präsident Wladimir Putin unterzeichnete am Samstag ein entsprechendes Gesetz, wie die Regierung mitteilte. Dieses befreit demnach alle, die einen einjährigen Vertrag für einen Einsatz in der Armee nach dem 1. Dezember unterschreiben, von bestehenden Schulden.
Die russische Armee hat nach dem bald drei Jahre andauernden Konflikt Schwierigkeiten, neue Soldaten zu rekrutieren – das neue Gesetz wird Experten zufolge einen großen Anreiz für künftige Kämpfer darstellen. Profitieren können davon jene, für die vor dem 1. Dezember ein Einziehungsbeschluss ausgestellt wurde. Das Parlament hatte dem Gesetz am Dienstag bereits zugestimmt.
Die neue Regelung richtet sich vor allem an jüngere Russen im wehrfähigen Alter, da diese häufiger verschuldet sind. In Russland sind Zinsen für Kredite extrem hoch und viele Russen haben fast keine Ersparnisse. Die meisten verschulden sich, um Wohneigentum zu kaufen. Einem Bericht der Zentralbank zufolge haben über 13 Millionen Russen drei oder mehr Kredite aufgenommen.
Die neue Regelung gilt für diejenigen, die zum nationalen Wehrdienst eingezogen werden, sowie für Kämpfer, die für die sogenannte militärische Spezialoperation in der Ukraine mobilisiert werden, erklärte der Aktivist Sergej Kriwenko. Bisher habe es nur die Möglichkeit gegeben, Rückzahlungen aufzuschieben.
Wehrpflichtige können zwar nicht an die Front geschickt werden, aber sie können einen Vertrag unterzeichnen, um der Berufsarmee beizutreten und dann in der Ukraine zu kämpfen.
Die russischen Behörden „stärken die Motivation“, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen, schrieb der Politikwissenschaftler Georgi Bowt im Onlinedienst Telegram. Das neue Gesetz biete hunderttausenden Menschen die Möglichkeit, ihre Kreditlast loszuwerden, betonte Bowt.
Russische Soldaten, die an der Front dienen, werden bereits weit über dem Durchschnitt bezahlt.
Auch in der Ukraine gibt es Gesetze, die Soldaten Kredite zu Vorzugsbedingungen sowie in einigen Fällen einen Schuldenerlass ermöglichen. (afp)
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