Puppen für Mädchen? Spanien verordnet geschlechterneutale Werbung

In Spanien ist Werbung, die sich nur an Mädchen oder nur an Jungen wendet, künftig verboten. Ein „Protokoll zur Selbstregulierung“ unterzeichneten der spanische Verband der Spielzeughersteller und der Verband für die Selbstregulierung der kommerziellen Kommunikation mit dem Verbraucherministerium.
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Ein Kind und sein Spielzeug.Foto: iStock
Epoch Times18. Mai 2022

Demnach sind die Hersteller von Spielwaren in Spanien ab dem 1. Dezember 2022 verpflichtet, Werbung für ihre Produkte geschlechtsneutral zu gestalten. So müssen alle Informationen zu den beworbenen Spielsachen in kurzer und kindergerechter Sprache vermittelt werden und dürfen weder aussagen noch suggerieren, dass das betreffende Produkt für Mädchen oder Jungen geeignet sei. Einseitige Werbung, in der Kindern eingeredet werde, es gebe typisch feminine oder maskuline Spielsachen, sei sexistisch, findet Alberto Garzón, Spaniens Minister für Verbraucherschutz.

Eine Überwachungskommission soll die Aufsicht und Weiterverfolgung dieses Protokolls übernehmen, informiert „Autocontrol“ in einer Presseerklärung. „Autocontrol“ sieht sich als unabhängige gemeinnützige Organisation und setzt sich aus Werbetreibenden, Werbeagenturen, Medien und Berufsverbänden zusammen.

Das Ministerium für Verbraucherangelegenheiten sieht das Protokoll als „ein wichtiges Mittel an, um eine wirksame Kontrolle der Werbung durchzuführen“.

Schon im Dezember letzten Jahres startete Spaniens Regierung mitten im Weihnachtsgeschäft eine Aktion gegen „sexistisches Spielzeug“. Das Ministerium für Verbraucherschutz in Madrid rief Eltern und Kinder zu einem Protest gegen Spielzeug auf, welches Geschlechterstereotype produziert oder verstärkt.

„Puppen für Mädchen und Actionspiele für Jungs? Die meiste Spielzeugwerbung reproduziert Stereotypen, die die persönliche Entwicklung in der Kindheit einschränken und die Ungleichheit der Geschlechter verstärken“, schrieb Verbraucherschutzminister Alberto Garzón auf Twitter.


Das neue Gesetz tritt pünktlich zur Weihnachtszeit am 1. Dezember 2022 in Kraft und hat eine Gültigkeit von vier Jahren. Die bereits vor diesem Datum veröffentlichte Werbung hat eine Frist von einem Jahr, um sich an die neuen ethischen Bestimmungen anzupassen. (bs)



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