Pro Asyl will Klagen gegen Flüchtlingspakt unterstützen

Nach dem Inkrafttreten des EU-Flüchtlingspakts mit der Türkei will Pro Asyl Schutzbedürftige in Griechenland bei Klagen gegen eine zwangsweise Rückführung unterstützen. Die Organisation erwartet dabei aber große Schwierigkeiten.
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«Unsere Projektgruppe in Griechenland wird versuchen, Menschen dort vor Gericht zu begleiten», sagte der Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation Günter Burkhardt.Foto: Christoph Schmidt/Archiv/dpa
Epoch Times20. März 2016
Nach dem Inkrafttreten des EU-Flüchtlingspakts mit der Türkei will Pro Asyl Schutzbedürftige in Griechenland bei Klagen gegen eine zwangsweise Rückführung unterstützen. Die Organisation erwartet dabei aber große Schwierigkeiten.

„Unsere Projektgruppe in Griechenland wird versuchen, Menschen dort vor Gericht zu begleiten“, sagte der Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Frankfurt, Günter Burkhardt, der Deutschen Presse-Agentur.

Vermutlich sei es aber schwer, an Flüchtlinge heranzukommen, die in die Türkei zurückkehren sollten. „Bekommen unabhängige Helfer Zugang zu ihnen, bevor sie ihre Namen haben? Da könnten wir vor verschlossenen Türen stehen“, warnte Burkhardt. Hinzu kommt aus seiner Sicht ein weiteres Problem in Griechenland: „Welcher Richter hat das Rückgrat, sich gegen das gesamte europäische Establishment zu stellen?“ Zu befürchten seien Schnellverfahren ohne Prüfung der individuellen Fluchtgründe.

Burkhardt bezeichnete die jüngsten EU-Gipfelbeschlüsse als rechtswidrig: „Man hebelt die Menschenrechte praktisch aus.“ Die praktische Umsetzung des Flüchtlingspaktes werde sich schwierig gestalten. „Es wird eine Menge Grauzonen und Nebel geben, mit vielem menschlichen Elend und Unrecht“, sagte der Mitbegründer von Pro Asyl.

Der Verein hat nach eigenen Angaben rund 23 000 fördernde Mitglieder. Seine Projektgruppe in Griechenland besteht laut Burkhardt aus etwa einem Dutzend Mitarbeitern, darunter Anwälte und Dolmetscher.

Seit der Nacht sind die Vereinbarungen zum Flüchtlingspakt der EU mit der Türkei in Kraft. Demnach können Flüchtlinge, die seitdem illegal von der Türkei nach Griechenland übersetzen, von Anfang April an zwangsweise in die Türkei zurückgebracht werden. Vorher haben die Flüchtlinge jedoch das Recht auf eine Einzelfallprüfung im EU-Land Griechenland. Nur wer nachweisen kann, dass er in der Türkei verfolgt wird, darf bleiben. Das dürfte aber nur für wenige gelten.

(dpa)


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