„Das Verfassungsgericht kippt das EGMR-Urteil, das unser System verletzt“
Die Menschenrechtskonvention der EU ist nach Ansicht des Verfassungsgerichts in Warschau in Teilen nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar. Mit dieser Feststellung wies das Gericht am Mittwoch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zurück. „Das Verfassungsgericht kippt das EGMR-Urteil, das unser System verletzt“, erklärte der stellvertretende Justizminister Sebastian Kaleta bei Twitter. Der Europarat erklärte daraufhin, das Urteil gebe Anlass zur „Sorge“.
Es sei ein „schöner Tag für die polnische Rechtsstaatlichkeit und Souveränität“, erklärte Kaleta weiter. Mit dem Urteil habe das Verfassungsgericht „einen weiteren Versuch einer externen und illegalen Einmischung in das polnische System gestoppt“. Das polnische Justizministerium hatte den Fall vor das Verfassungsgericht gebracht, nachdem der EGMR Polen im Mai wegen der „irregulären“ Ernennung eines Verfassungsrichters verurteilt hatte.
Der Europarat zeigte sich angesichts der Entscheidung besorgt. „Das heutige Urteil des polnischen Verfassungsgerichts ist beispiellos und gibt Anlass zu ernster Besorgnis“, erklärte Generalsekretärin Marija Pejcinovic Buric. Alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats hätten sich verpflichtet, „die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Rechte und Freiheiten zu gewährleisten“.
Auch die polnische Oppositionspolitikerin Kamila Gasiuk-Pihowicz kritisierte das Urteil scharf. „In Russland wählt das Verfassungsgericht auch die Urteile aus, an die es sich halten will“, sagte sie. Polen habe die Europäische Menschenrechtskonvention vor 30 Jahren unterzeichnet, nun versuche die Regierung, das Land „aus der Gruppe der demokratischen Länder drängen“.
Kritiker werfen der Regierung in Warschau vor, mit ihren Justizreformen die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung zu untergraben.
Der EGMR wurde 1959 von den Mitgliedsstaaten des Europarates in Straßburg gegründet. Seine Aufgabe ist es, Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu prüfen und zu ahnden. (afp/oz)
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