Polnisches Parlament will über Gelder der NGOs bestimmen

Polen hat die Schaffung eines von der Regierung kontrollierten Gremiums beschlossen, das über die Verteilung von Geldern an NGOs bestimmen soll. Die Opposition kritisiert: Eine "Aufsicht über die NGOs" einzusetzen, sei "nichts anderes als ein Versuch, sie zu liquidieren".
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Polens Regierungschefin Beata Szydlo Mitte Mai in Warschau.Foto: Soeren Stache/dpa
Epoch Times15. September 2017

Das polnische Parlament hat die Schaffung eines von der Regierung kontrollierten Organs beschlossen, das über die Verteilung von Geldern an Nichtregierungsorganisationen bestimmen soll. Mit dem Gesetz wird das „Nationale Freiheitsinstitut – Entwicklungszentrum für die Zivilgesellschaft“ einem sogenannten Komitee für Angelegenheiten des öffentlichen Nutzens unterstellt.

Dieses soll sich aus ranghohen Vertretern mehrerer Ministerien zusammensetzen. Den Vorsitz des Komitees soll ein Mitglied des Ministerrates übernehmen.

Opposition kritisiert: Aufsicht bedeutet Versuch, sie zu liquidieren

Die Opposition kritisiert die Neuregelung als Versuch der nationalkonservativen Regierung, die Nichtregierungsorganisationen zu kontrollieren.

Eine „Aufsicht über die NGOs“ einzusetzen, sei „nichts anderes als ein Versuch, sie zu liquidieren“, sagte Krystian Jarubas von der Bauernpartei. Die Abgeordnete Monika Wielichowska von der liberalen Bürgerplattform warnte, das Gesetz öffne „die Tür für ideologisch motivierte Entscheidungen“.

Auch die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte übte Kritik an dem Gesetz. Um in Kraft zu treten, muss es noch vom polnischen Senat gebilligt und von Staatschef Andrzej Duda unterzeichnet werden. Beides gilt als sicher.

Die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hat in den vergangenen Monaten wiederholt Reformen beschlossen, mit der sie aus Sicht der Opposition ihre Macht zu weit ausdehnt.

Auch die EU-Kommission sieht die nationalkonservative Regierung kritisch und leitete ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in Polen ein, nachdem Warschau die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts beschnitten hatte. (afp)

 



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