Polnische Regierung will Versammlungsrecht beschneiden
Die polnische Regierung plant Einschnitte in das Versammlungsrecht. Ein am Freitag ins Parlament eingebrachter Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig von kirchlichen und staatlichen Institutionen organisierte Demonstrationen Vorrang vor allen anderen genießen sollen.
Demnach würden die Anmeldung von Proteste scheitern, sofern staatliche Stellen Demonstrationen zur selben Zeit am selben Ort anberaumen. Dasselbe Privileg würde auch regelmäßig stattfindenden Kundegebungen etwa an Feiertagen zukommen.
Bislang galt in Polen das Prinzip: Wer zuerst eine Demonstration anmeldet, bekommt den Zuschlag, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Innenminister Mariusz Blaszczak sagte, die angestrebte Novellierung solle „Konfrontationen zwischen rivalisierenden Demonstranten“ verhindern.
Künftig dürften keine zwei Demonstrationen mehr zur selben Zeit am selben Ort stattfinden. Kritiker werfen der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) dagegen vor, das Versammlungsrecht einzuschränken und damit die Verfassung weiter auszuhöhlen.
Die nationalkonservative Regierung in Polen hat seit ihrem Amtsantritt vor rund einem Jahr eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, die in der EU teils als Einschränkung der Rechtsstaatlichkeit kritisiert wurden.
Vor allem die Reform des polnischen Verfassungsgerichts stieß auf heftige Kritik: Brüssel wirft der Warschauer Regierung vor, rechtswidrig die Ernennung mehrerer Verfassungsrichter rückgängig gemacht, die Unabhängigkeit des Gerichts eingeschränkt und seine Beschlüsse missachtet zu haben. Zuletzt scheiterte die Regierung mit dem Vorhaben, das restriktive Abtreibungsrecht noch weiter einzuschränken an massiven Protesten. (afp)
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