Polens Parlament debattiert über Änderung des Wahlrechts
Wenige Tage vor der Präsidentenwahl in Polen will sich die erste Kammer des Parlaments in Warschau heute mit einer umstrittenen Änderung des Wahlrechts befassen.
Der von der Opposition dominierte Senat, die zweite Kammer des Parlaments, stimmte am Dienstagabend mehrheitlich gegen das Projekt der nationalkonservativen Regierungspartei PiS. Es sieht vor, die für den 10. Mai geplante Präsidentenwahl wegen der Coronavirus-Epidemie ausschließlich per Brief abzuhalten. Da die Briefwahl in Polen bislang ungebräuchlich war, ist dafür eine Gesetzesänderung nötig.
Das letzte Wort über den Gesetzentwurf hat nun die erste Kammer des Parlaments, der Sejm. Dort hat die PiS die absolute Mehrheit und kann das Gesetz trotz der Ablehnung des Senats verabschieden.
Die Opposition fordert, den Wahltag zu verlegen, da wegen der Einschränkung des öffentlichen Lebens kein Wahlkampf möglich ist. Die PiS will an dem Termin trotz Epidemie festhalten – ihr Kandidat Andrzej Duda führt in allen Umfragen. Das sogenannte „Briefumschlag-Gesetz“ ist auch deshalb umstritten, weil die polnische Post als unzuverlässig gilt. Es gibt starke Zweifel, ob alle Wähler ihre Unterlagen rechtzeitig bekommen. Die PiS hat in ihrem Gesetzentwurf deshalb zusätzlich die Möglichkeit vorgesehen, die Wahl auf den 17. Mai oder den 23. Mai zu verschieben.
Die Abstimmung über das Wahlrecht im Sejm ist laut Tagesordnung für Donnerstag vorgesehen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur PAP soll sie aber wegen der knappen Zeit auf Mittwochnachmittag vorgezogen werden. Allerdings gibt es in der PiS-Fraktion eine Gruppierung, die die Briefwahl-Variante ebenfalls ablehnt. Scheren diese Abgeordneten aus, kann die Präsidentenwahl nicht wie geplant am kommenden Sonntag stattfinden. Für eine herkömmliche Wahl in Wahllokalen gibt es keine Vorbereitungen.
Selbst wenn die Gesetzesänderung durchgeht, wird eine Verschiebung auf den 17. Mai oder den 23. Mai immer wahrscheinlicher. Aus einer Antwort der Wahlkommission auf eine Anfrage von Parlamentspräsidentin Elzbieta Witek geht hervor, dass eine Ausführung der Wahl am kommenden Sonntag „aus rechtlichen und organisatorischen Gründen unmöglich“ ist. (dpa)
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