Polen: Härteres Abtreibungsrecht auf dem Weg
Das polnische Parlament hat in erster Lesung eine Verschärfung des – im internationalen Vergleich bereits strenges – Abtreibungsrechts gebilligt.
Die Abgeordneten der nationalkonservativen Regierungspartei PiS, der Konfederacja sowie Teile der konservativen Bauernpartei stimmten am Donnerstag für einen Gesetzentwurf, den die Pro-Life-Organisation „Stiftung Leben und Familie“ ins Parlament eingebracht hatte. Die Novelle sieht vor, die Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch wegen Missbildungen oder unheilbarer Krankheit des Kindes zu streichen.
Polen hat bereits eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas. Derzeit ist ein Abbruch legal, wenn die Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet, wenn sie Ergebnis einer Vergewaltigung ist oder wenn das Ungeborene schwere Fehlbildungen aufweist. Dies ist bislang der häufigste Grund für eine Abtreibung, wie die Statistik des Gesundheitsministeriums zeigt. So wurden von den rund 1100 Abtreibungen, die 2018 in polnischen Kliniken durchgeführt wurden, 1050 mit Fehlbildungen des ungeborenen Kindes begründet.
„Die Wahl ist einfach: Bist Du für Mord oder gegen Mord“, sagte die Mitinitiatorin des Gesetzentwurfs, Kaja Godek, selbst Mutter eines Kindes mit Down-Syndrom. „Eine Frau muss in einer extremen Situation das Recht der Wahl haben“, meint Malgorzata Kidawa-Blonska, Präsidentschaftskandidatin des größten Oppositionsbündnisses, der liberalkonservativen Bürgerkoalition (KO).
Einen zweiten Gesetzentwurf hatte die Bürgerinitiative „Stoppt Pädophilie“ eingebracht. Die Novelle sieht eine Ergänzung des Strafrechts vor: Wer als Erzieher, Pfleger oder Lehrer „Geschlechtsverkehr oder andere sexuelle Handlungen durch Minderjährige propagiert oder lobt“, muss demnach mit drei Jahren Gefängnis rechnen.
Beide Gesetze müssen nun noch in den Ausschüssen behandelt werden, bevor sie dem Parlament erneut vorgelegt werden. (dpa)
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