Polen: Generalstaatsanwalt fordert Verbot der Kommunistischen Partei

Der Generalstaatsanwalt Polens, Zbigniew Ziobro, hat beim Verfassungsgericht einen Antrag auf Verbot der Kommunistischen Partei Polens eingereicht. Ziobro will die Ziele und Aktivitäten der Partei für verfassungswidrig erklären.
Titelbild
Der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro auf einer Veranstaltung in Warschau.Foto: Omar Marques/Getty Images
Von 9. Dezember 2020

Die polnische Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium haben am 6. Dezember beim Verfassungsgericht einen Antrag gestellt, die Aktivitäten der Kommunistischen Partei Polens für illegal zu erklären. Grund sei die Anstachelung zur Revolution in ihrer Satzung.

Der Antrag wurde auf die Initiativen natürlicher Personen ergriffen. In den Briefen an die Staatsanwaltschaft wiesen mehrere Personen darauf hin, dass die Kommunistische Partei Polens in ihrem Programm und in ihrer Praxis auf totalitäre Methoden und Praktiken des Kommunismus zurückgreift, was mit der Verfassung der Republik Polen unvereinbar ist, schreibt die polnische „Dziennik“.

Verstaatlichung und Kollektivierung unter Zwang

Laut dem Antrag der Staatsanwaltschaft „zeigte die in der Staatsanwaltschaft durchgeführte Analyse, dass Mitglieder der Kommunistischen Partei Polens die demokratische Ordnung Polens in Frage stellen“. Die Ziele der Partei seien die gleichen wie die anderer kommunistischer Parteien, die in den kommunistischen Ländern des 20. Jahrhunderts totalitäre Macht ausüben, betont Polens Generalstaatsanwalt, Zbigniew Ziobro. 

Die Mitglieder der Kommunistischen Partei in Polen würden „direkt eine Revolution ähnlich der Oktoberrevolution in Russland, nach der die Bolschewiki die Macht übernahmen“ auffordern. Das Ziel sei nicht nur die Machtergreifung, so die Begründung des Verbots, sondern auch „die Verstaatlichung und Kollektivierung unter Zwang“.

Wie in Artikel 13 der polnischen Verfassung betont wird, „ist das Bestehen politischer Parteien und anderer Organisationen, die sich in ihren Programmen auf die totalitären Methoden und – Praktiken des Nazismus, Faschismus und Kommunismus berufen“.

Die Verfassung verbietet auch die Existenz politischer Parteien, „deren Programm oder Tätigkeit Rassen- und Nationalitätenhass, Gewalt zum Zweck der Machtübernahme oder Einflussausübung auf die Staatspolitik voraussetzt oder zulässt“, heißt es.

Das politische System in Polen habe bewusst eine Gleichsetzung zwischen den „totalitären Methoden des Nazismus, Faschismus und Kommunismus“ gesetzt und es Parteien und Organisationen unmöglich gemacht, auf diese Ideologien zurückzugreifen.

Aus diesem Grund war der Generalstaatsanwalt der Ansicht, dass „sowohl die Ziele als auch die Aktivitäten der Kommunistischen Partei Polens als verfassungswidrig betrachtet werden müssen und ihre Arbeit unterbrochen werden sollte“, heißt es im Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die KP Polens verherrlicht die Anwendung von Gewalt

Wie angegeben, heißt es im offiziellen Programm der Partei unter anderem, dass „das Proletariat nicht nur den bürgerlichen Staatsapparat übernehmen kann, zum Beispiel durch Parlamentswahlen“. 

„Innerhalb dieses Apparates gibt es keinen Platz für eine echte, universelle Demokratie. (…) Um die Klassenteilung zu beseitigen, ist es notwendig, das kapitalistische Eigentum zu stürzen und durch soziales Eigentum zu ersetzen. (…) Die Arbeiterpartei muss jedoch der Arbeiterbewegung die Notwendigkeit und Notwendigkeit revolutionärer Transformationen bewusst machen“, so das Programm der Partei.

Die Staatsanwaltschaft schreibt in dem Antrag, dass die Partei die Anwendung von Gewalt durch die kommunistischen totalitären Regime verherrlicht. In dem Programm steht: „Es heißt, dass die Kommunisten töteten. Aber ist es schlimm, wenn ein gequälter Mann, um sich und seine Lieben zu verteidigen, den reichen Mann tötet, der ihn ausplündert? Wer Wind sät, wird Sturm ernten“.

Die Partei will ein kommunistisches System in Polen

Die Bewunderung für das politische System der ehemaligen Sowjetunion kommt im Programm der polnischen Kommunistischen Partei zum Ausdruck, so die Staatsanwaltschaft. Die Mitglieder der Partei preisen die sogenannte Überlegenheit des Systems, die in der UdSSR in der Zeit des „roten Terrors“, des großen Hungers und des stalinistischen Terrors vorherrschte. Sie stellen es dem demokratischen System der freien Marktwirtschaft gegenüber.

Nach Ansicht des Generalstaatsanwalts Ziobros „ist die Zielsetzung, in Polen ein kommunistisches System nach dem Vorbild Sowjetrusslands einzuführen, ein Appell an die totalitären Methoden und Praktiken des Kommunismus“.

Die Polnische Kommunistische Partei wurde 2002 mit dem Anspruch gegründet, das historische und ideologische Erbe der Kommunistischen Partei Polens der Zwischenkriegszeit zu sein. Die Agenda der Partei bezieht sich auch auf die Polnische Arbeiterpartei der Nachkriegszeit und teilweise auf die Polnische Vereinigte Arbeiterpartei, die offizielle Organisation des 1989 zusammengebrochenen kommunistischen Regimes.



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