Pariser Polizei darf Demonstranten nicht mit Drohnen überwachen
Der Pariser Polizeipräsident Didier Lallement „müsse unverzüglich aufhören, bei öffentlichen Versammlungen auf Überwachungsmaßnahmen per Drohne zurückzugreifen“, hieß es in dem Urteil des französischen Staatsra. Der Verein La Quadrature du Net (LQDN) hatte geklagt, weil er in der Praxis einen Verstoß gegen die Grundrechte sieht.
Bereits im Mai hatte das oberste französische Verwaltungsgericht entschieden, dass die Polizei Drohnen nicht zur Überwachung der Corona-Ausgangssperre in Paris einsetzen darf. Auch andere französische Städte nutzten die Fluggeräte in der Pandemie, etwa die Küstenstadt Nizza zur Überwachung von Strandsperrungen.
Der Staatsrat betonte, der Drohnen-Einsatz bedürfe einer gesetzlichen Grundlage. Genau die ist in Frankreich bereits geplant: Ein umstrittenes Gesetz für „globale Sicherheit“ sieht neben einem Filmverbot bei bestimmten Polizeieinsätzen auch die Überwachung von Demonstranten mit Drohnen vor.
Gegen den Gesetzesplan der Regierung waren in Frankreich zuletzt zehntausende Menschen auf die Straße gegangen. Institutionen wie Europarat und UNO warnten vor einem Verstoß gegen die Pressefreiheit durch das Filmverbot. Der Gesetzesartikel soll deshalb überarbeitet werden, eine neue Textfassung ist aber noch nicht bekannt. (afp)
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