„Panama Papers“-Skandal: Anklage gegen zwei Deutsche erhoben

Die US-Justiz hat im Zusammenhang mit den "Panama Papers" Anklage gegen vier Verdächtige erhoben, darunter zwei Deutsche.
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Die "PanamaPapers" basieren nach Angaben der daran beteiligten Medien auf einem Datenleck bei einer panamaischen Anwaltskanzlei. Sie sollen belegen, dass Politiker, Stars und Kriminelle sollen über Jahrzehnte eine panamaische Anwaltskanzlei genutzt haben, um Konten und Wertgegenstände zu verstecken.Foto: Oliver Berg/Symbolbild/dpa
Epoch Times5. Dezember 2018

Im Zuge des „Panama Papers“-Skandals hat die US-Justiz zwei Deutsche, einen US-Buchhalter und einen Anwalt aus Panama angeklagt.

Den vier Männern, die teilweise mit der umstrittenen Kanzlei Mossack Fonseca zusammenarbeiteten, werden nach Angaben des US-Justizministeriums vom Dienstag Geldwäsche und Steuervermeidung vorgeworfen. Die Angeklagten sollen unter anderem Scheinfirmen aufgebaut haben, damit Kunden ihr Vermögen vor dem US-Fiskus verstecken können.

Der Staatsanwaltschaft zufolge wurde der nun angeklagte deutsche Investmentmanager Dirk B. Mitte November in Paris festgenommen, der andere Deutsche am Montag in London. Während der US-Buchhalter am Dienstag in Boston gefasst wurde, ist der Anwalt aus Panama noch auf der Flucht.

Die Angeklagten hätten US-Steuergesetze umgangen, um ihren Wohlstand und den ihrer Kunden zu wahren, erklärte Staatsanwalt Geoffrey Berman am Dienstag. Ihnen würden nun jahrelange Haftstrafen drohen.

Ein internationales Rechercheteam rund um die „Süddeutsche Zeitung“ hatte unter dem Titel „Panama Papers“ im April 2016 seine Erkenntnisse zur Steuervermeidung und Geldwäsche mittels Briefkastenfirmen in Steuerparadiesen veröffentlicht. Die Kanzlei Mossack Fonseca stand im Mittelpunkt der Affäre. (afp)



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