„Panama Papers“: Gericht spricht alle Angeklagten frei

Im Prozess um die „Panama Papers“ wegen Steuervermeidung und Geldwäsche hat ein Gericht in Panama 28 Angeklagte freigesprochen. Darunter sind auch Jürgen Mossack und der im Mai verstorbene gebürtige Panamaer Ramón Fonseca Mora.
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Im Frühjahr 2016 hatte ein internationales Medien-Netzwerk mit den «Panama Papers» Finanzströme in der mittelamerikanischen Steueroase enthüllt.Foto: Fredrik von Erichsen/dpa
Epoch Times30. Juni 2024

Im Prozess um die „Panama Papers“ wegen Steuervermeidung und Geldwäsche mittels Briefkastenfirmen hat ein Gericht in Panama alle Angeklagten freigesprochen.

Unter den Freigesprochenen befinden sich laut Gerichtsangaben vom Freitag (Ortszeit) auch die Gründer der mittlerweile aufgelösten Kanzlei Mossack-Fonseca, der aus Deutschland stammende Jürgen Mossack und der im Mai verstorbene gebürtige Panamaer Ramón Fonseca Mora. Mossack nannte den Prozess gegen sich „ein großes Unrecht“.

Zweifel an der „Authentizität und Integrität“ der Daten

Richterin Baloísa Marquínez begründete ihre Entscheidung damit, dass die auf den Servern der Kanzlei gesammelten Beweise nicht der Rückverfolgungskette entsprochen hätten. Es gebe Zweifel an der „Authentizität und Integrität“. Die übrigen Beweise seien nicht ausreichend und schlüssig, um die strafrechtliche Verantwortung der 28 Angeklagten festzustellen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert. Sie warf Mossack und Fonseca unter anderem vor, bei der Gründung undurchsichtiger Firmen geholfen zu haben, in denen Führungskräfte des Siemens-Konzerns Millionen von Euro außerhalb der offiziellen Konten des Unternehmens deponierten. Außerdem wurden sie angeklagt, bei der Abzweigung von Geldern aus einem massiven Betrugsfall in Argentinien geholfen zu haben.

Ein internationales Rechercheteam rund um die „Süddeutsche Zeitung“ hatte unter dem Titel „Panama Papers“ im April 2016 seine Recherchen rund um den Skandal veröffentlicht.

Die Recherchen, die auf der Auswertung von 11,5 Millionen Dokumenten aus der Kanzlei basierten, enthüllten auch die Namen von Prominenten, Politikern und Sportlern, die Vermögen vor dem Fiskus versteckt haben sollen. Nach Angaben des Rechercheteams wurden einerseits nicht illegale Strategien zur Steuervermeidung, aber auch Steuerdelikte und Delikte der Geldwäsche aufgedeckt.

Debatte über Steueroasen und Geldwäsche

Bei Mossack handelt es sich um einen aus Fürth in Bayern stammenden Anwalt, der die panamaische Staatsbürgerschaft besitzt. Anfang der 60er Jahre wanderte die Familie von Deutschland nach Panama aus, Mossack studierte Jura in Panama und arbeitete danach in verschiedenen Kanzleien in Panama-Stadt und London.

In den 80er Jahren gründete er mit dem gebürtigen Panamaer Fonseca die Kanzlei Mossack-Fonseca mit der Spezialisierung auf Briefkastenfirmen. 2018 erklärte die Kanzlei, das Geschäft wegen „irreparablen“ Imageschadens einzustellen.

Anwältin Guillermina McDonald, die Mossack und andere Angeklagte vertritt, zeigte sich mit dem Urteil „extrem zufrieden“. Der Nachrichtenagentur AFP sagte sie: „Der Gerechtigkeit wurde genüge getan.“

Mussack selbst kritisierte nach dem Urteil das Verfahren. „Es ist wirklich ein großes Unrecht geschehen“, erklärte er. „Sowohl mein Partner als auch alle Leute, die mit mir zusammengearbeitet haben, waren seriöse, ehrliche und korrekte Menschen.“

Die Veröffentlichungen zu den „Panama Papers“ führten zu Ermittlungen auf der ganzen Welt und einer Debatte über Steueroasen und Geldwäsche. Der „Spiegel“ zitiert Schätzungen, denen zufolge nach der Veröffentlichung der „Panama Papers“ mehr als 1,3 Milliarden Dollar an Strafzahlungen und Steuern eingetrieben wurden.

Nach den „Panama Papers“ leitete Panama Reformen ein, um sein Finanzsystem zu schützen und sein internationales Image zu verbessern. (afp/red)



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