Organspende: Widerspruchsregelung klar abgelehnt – Bundestag stimmt für Entscheidungsregelung

Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene Widerspruchslösung zur Organspende ist klar gescheitert. Durch die stattdessen verabschiedete Entscheidungslösung werden Hausärzte und Behörden allerdings dazu verpflichtet die Bürger regelmäßig zu einer Entscheidung aufzufordern.
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Der Organspendeausweis wird mit Einführung eines Zentralregisters in Zukunft wahrscheinlich überflüssig.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times16. Januar 2020

Organspender wird in Deutschland auch künftig nur, wer dem zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Ein vom Bundestag am Donnerstag beschlossenes Gesetz sieht allerdings vor, die Bürger bei Behördengängen und Arztbesuchen zu einer Entscheidung zu ermuntern. Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) favorisierte Alternativvorschlag, der jeden zum Spender gemacht hätte, der dem nicht widerspricht, fand keine Mehrheit.

Für den Gesetzentwurf einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock zur sogenannten Entscheidungslösung votierten am Donnerstag in der Schlussabstimmung 432 von 669 Abgeordneten. Dagegen waren 200, es gab 37 Enthaltungen.

Zuvor war der konkurrierende Antrag zur Widerspruchslösung, den eine Gruppe um Spahn vorgelegt hatte, klar abgelehnt worden. Diese Vorlage erhielt nur 292 von 674 Stimmen, dagegen waren 379. Es gab drei Enthaltungen.

Hausärzte in der Pflicht

Konkret sieht das beschlossene Gesetz vor, die Hausärzte ihre Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung in das Online-Register ermutigen, das dem Gesetz zufolge errichtet werden soll. Dort können die Bürger künftig ihre Haltung zur Organspende hinterlegen.

Die Beratung bekommen die Hausärzte außerhalb ihres Budgets vergütet. Zudem werden die Ausweis-Behörden verpflichtet, die Bürger mit Info-Material zu versorgen und bei Abholung von Personaldokumenten zur Eintragung in das Organspende-Register aufzufordern. Um die geplanten Maßnahmen vorbereiten zu können, soll das Gesetz erst Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.

„Organspende … bedarf … freiwilligen Entscheidung“

Die SPD-Politikerin Hilde Mattheis, die sich für die Entscheidungslösung ausgesprochen hatte, mahnte eine rasche Umsetzung an. „Wir setzen weiter darauf, dass die Organspende einer freiwilligen, aktiven und selbstbestimmten Entscheidung bedarf.“

Zustimmung kam von den Kirchen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) äußerte die Überzeugung, dass das neue Gesetz „die erfreulich große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung praktikabel und nachhaltig in eine individuelle Bereitschaft zur Organspende“ überführen werde. Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx. Das geplante Organspenderegister werde die Abläufe weiter verbessern, erklärte er.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte den Bundestagsbeschluss. Die deutliche Mehrheit habe sich für die „Selbstbestimmung“ ausgesprochen. Doch die Anstrengungen für die Organspende dürfen jetzt nicht enden. „Denn ohne gute Organisation, sachliche Aufklärung und Transparenz wird die Mammutaufgabe nicht zu stemmen sein.“

Andere Länder setzen den Herz- statt dem Hirntod voraus

Unmittelbar vor der Entscheidung hatten Vertreter beider Lager in einer emotional geführten Debatte noch einmal für ihre Position geworben. Spahn sagte, in keinem anderen Bereich der Medizin sei die Versorgungslage so schlecht wie bei der Organspende. Mit der Widerspruchsregelung wäre die Organspende nicht mehr länger die Ausnahme, sondern würde zur Regel.

Baerbock sagte, auch wenn es in vielen anderen Ländern Widerspruchslösungen gebe, könnten diese nicht einfach in Deutschland kopiert werden. So sei in anderen Ländern der Herztod die Voraussetzung für eine Organentnahme, in Deutschland hingegen der Hirntod. Zudem räume das Grundgesetz dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen einen hohen Stellenwert ein.(afp)



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