Österreichs Grüne fordern: Bis zu sechs Monate Haft bei Hasspostings gegen Minderheiten
Mit einem neuen Tatbestand soll besser gegen beleidigende, verhetzende und sexualisierte Postings vorgegangen werden können, so der Wunsch der österreichischen Grünen-Chefin Eva Glawischnig. Sie und Justizsprecher Albert Steinhauser machten den Vorschlag am 3. August in einer Pressekonferenz. Der ORF berichtete.
Mittels eines neuen Paragrafen 115a im Strafgesetzbuch (StGB) sollten bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe drohen, wenn jemand aus einer Gruppe, die laut Verhetzungsparagraf geschützt ist (Rasse, Hautfarbe, Religion, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Ausrichtung etc.) „für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar“ beschimpft, verspottet, misshandelt oder bedroht wird, berichtet der ORF.
Ein entsprechender Antrag sei bereits ausformuliert und soll im Herbst im Justizausschuss des Nationalrats behandelt werden.
Die Grünen wollen damit die Lücke schließen, die in Österreichs Strafrecht zwischen „Verhetzung“ und „gefährlicher Drohung“ besteht. Geht es nach ihnen, soll der neue Straftatbestand ein „Ermächtigungsdelikt“ werden, das heißt, die Staatsanwaltschaft müsste den Täter verfolgen, sobald das Opfer es wünscht.
Bisher konnte man mit den Tatbeständen „Beleidigung“ und „üble Nachrede“ gegen Hasspostings vorgehen, die jedoch „Privatanklagedelikte“ sind – sprich, das Opfer trägt hier das finanzielle Risiko selbst.
Dass die Grünen mit ihrer Initiative gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung vorgehen, wiesen Glawischnig und Steinhauser zurück, so der ORF.
Die beiden verwiesen in der Pressekonferenz auch darauf, dass Österreichs Meldestellen gegen Hasspostings im Netz als Maßnahme nicht ausreichend genug seien.
Meldestellen gegen Hasspostings
Gegen Hass im Netz war Anfang Juli „die Schaffung unbürokratischer Melde- und Anzeigemöglichkeiten“ im Ministerrat vorgeschlagen worden. Im österreichischen Innenministerium gibt es bisher zwei Meldestellen: Eine für „nationalsozialistische Wiederbetätigung“ (gedacht für rechtsextreme Inhalte) und eine für „extremistische und radikale Videos“ (gedacht für islamistische Inhalte unter dem Namen „stop extremism“).
Bei beiden Adressen wurden in den vergangenen Monaten auch Hasspostings angezeigt. Schon im Verfassungsschutzbericht von 2015 hieß es, dass die NS-Meldestelle von den Bürgern weit über den ursprünglichen Zweck“ genutzt werde, und zwar besonders „im Zusammenhang mit asyl-/fremdenfeindlichen Inhalten“.
Das Innenministerium überlege nun, die beiden Meldestellen offiziell für das Bekanntgeben von Hasspostings zu öffnen bzw. für diesen Zweck auszuweiten, berichtet Die Presse. Die Eröffnung noch weiterer Meldestellen könne für Verwirrung sorgen. (rf)
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