Österreichs Ex-Kanzler Kurz wegen Falschaussage verurteilt

Eine Falschaussage ist kein Kavaliersdelikt, meint die Staatsanwaltschaft. Zumal, wenn ein Kanzler vor einem Untersuchungsausschuss auftritt. Sebastian Kurz bekam jetzt eine spürbare Quittung.
Abgesehen vom aktuellen Prozess droht dem Ex-Kanzler Sebastian Kurz noch ein zweites Verfahren.
Abgesehen vom aktuellen Prozess droht dem Ex-Kanzler Sebastian Kurz noch ein zweites Verfahren.Foto: Roland Schlager/APA/dpa
Epoch Times23. Februar 2024

Österreichs Ex-Kanzler Sebastian Kurz ist wegen Falschaussage zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Wien sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass Kurz bei der Berufung des Aufsichtsrats der Staatsholding Öbag einen größeren Einfluss ausgeübt hatte, als er 2020 vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss eingeräumt hatte.

Der Angeklagte habe den Eindruck erwecken wollen, er sei damals bei diesem Vorgang nur um seine Meinung gefragt worden. „Das ist etwas, was im Beweisverfahren insgesamt einfach keine Deckung findet“, sagte Richter Michael Radasztics. Die Öbag managt die Beteiligungen des Staates an diversen Unternehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der zweite Angeklagte, der ehemalige Kabinettschef Bernhard Bonelli, erhielt ebenfalls wegen Falschaussage eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

Kurz hatte in seinen Abschlussworten vor Gericht erneut seine Unschuld beteuert und erklärt, nicht seine Aussagen, sondern eine Interpretation seiner Aussagen seien Grundlage des Verfahrens. Als damaliger Regierungschef hatte Kurz vor dem Untersuchungsausschuss gesagt, dass er über die Vorgänge informiert gewesen sei, aber nicht aktiv eingegriffen habe.

Im Fall der Bestellung des damaligen Kurz-Vertrauten Thomas Schmid zum Chef der Öbag sprach das Gericht den 37-Jährigen vom Vorwurf der Falschaussage frei.  In seinen Aussagen habe Schmid den ehemaligen Kanzler „nicht so eindeutig belastet“, wie es oft wahrgenommen worden sei, sagte der Richter weiter.

Verurteilung von Kurz dürfte Wahlkampfmunition liefern

Der Prozess war in Österreich mit Spannung verfolgt worden.  Die Alpenrepublik steht vor einem Superwahljahr mit Kommunal- und Landtagswahlen, der Europawahl und der Nationalratswahl, die voraussichtlich Ende September stattfindet. Die Verurteilung des als Kanzler und ÖVP-Chef sehr populären Kurz dürfte Wahlkampfmunition für die politischen Gegner liefern. „Wenn ein Ex-Kanzler verurteilt ist, dann wird das für die ÖVP schon zum Mühlstein in Sachen Korruption und Vetternwirtschaft“, sagt Politikberater Thomas Hofer.

Der 37-jährige Kurz, der nach seinem Rücktritt und seinem grundsätzlichen Abschied aus der Politik Ende 2021 inzwischen als Unternehmer tätig ist, stand von 2017 bis 2019 an der Spitze eine Koalition der ÖVP mit der rechten FPÖ. Von 2020 bis 2021 leitete er ein Bündnis von ÖVP und Grünen. Im Zusammenhang mit der 2019 aufgeflogenen Ibiza-Affäre rund um Ex-Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache setzte das Parlament einen Untersuchungsausschuss zur „mutmaßlichen Käuflichkeit der schwarz-blauen Regierung“ ein. Das Gremium sollte dem Verdacht der Korruption und der Vetternwirtschaft zu Zeiten der ÖVP-FPÖ-Koalition nachspüren.

Zum Zeitpunkt seiner Aussage im Sommer 2020 war Kurz auch vor dem Hintergrund seines Managements der Corona-Krise so beliebt wie selten. Er hatte den Bürgern stets einen „neuen Stil“ versprochen, ohne die in Österreich verbreitete Vetternwirtschaft. Dies gilt als ein Grund, warum er im Untersuchungsausschuss seinen Einfluss bei der Öbag-Besetzung heruntergespielt hatte.

Anklage: Kurz wurde Vorbildfunktion nicht gerecht

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zum möglichen Motiv des Angeklagten gesagt, dass Kurz aus PR-taktischen Gründen so gehandelt habe –  „um eine unerwünschte politische und mediale Kritik wegen offensichtlichen Postenschachers zu vermeiden“, sagte Oberstaatsanwalt Georg Adamovic. Es handle sich bei einer Falschaussage nicht um ein Kavaliersdelikt, zumal bei der Aussage eines Bundeskanzlers vor einem Parlamentsgremium. Kurz sei der Vorbildfunktion von Politikern nicht gerecht geworden, so die Anklagevertreter.

Abgesehen vom aktuellen Prozess droht dem Ex-Kanzler noch ein zweites Verfahren. In der sogenannten Inseraten-Affäre sollen der damalige Regierungschef und sein Team mit Steuergeld gefälschte Umfragen in Auftrag gegeben haben. Außerdem sollen sie sich mit Inseraten in diversen Medien eine wohlmeinende Berichterstattung erhofft haben. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit, Korruption und Untreue laufen gegen zehn Verdächtige. (dpa)



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