Österreich: „Wie viele noch?“ – Wiener Neustadt trauert um die ermordete Manuela K.

Die erst 16-jährige Manuela K. aus der Wiener Neustadt wurde am 13. Januar von ihrem syrischen Ex-Freund Yazin A. erwürgt und in einem Park verscharrt. 700 Bürger aus der Wiener Neustadt versammeln sich zu einem Schweigemarsch.
Titelbild
Die Polizei in Österreich verhaftete den Syrer Yazan A. (19) wegen dringenden Mordverdachts an der 16-jährigen Manuela K. aus Wiener Neustadt.Foto: Polizei Österreich
Epoch Times21. Januar 2019

„Wie viele noch?“ – das stand letzten Samstagabend in weiß auf einem schwarzen Transparent, das von Teilnehmern des Trauermarsches für Manuela K. in der Wiener Neustadt hochgehalten wurde.

„Die erst 16-jährige Manuela K. aus der Wiener Neustadt wurde am 13. Januar Opfer eines brutalen Mordes. Wir wollen ein mahnendes Zeichen setzen“, hieß es seitens der Veranstalter von „Wiener Neustadt trauert“ in einem Bericht der „Kronen“-Zeitung. So etwas Tragisches dürfe sich „nicht mehr wiederholen“.

700 Teilnehmer und Teilnehmerinnen marschieren schweigend zum Hauptplatz in der Wiener Neustadt, um Manuela K. zu gedenken, die von ihrem 19 Jahre alten Ex-Freund, Yazan A. im Anton-Wodica-Park in Wiener Neustadt erwürgt und unter Laub und Ästen versteckt wurde.

Auf der Abschlusskundgebung forderten die Organisatoren eine Verschärfung der Abschieberegelungen von straffälligen Asylwerbern und sammelten auch Unterschriften dafür.

Bürgermeister-Stellvertreter Michael Schnedlitz, FPÖ, der im Kontakt zur Familie steht, ließ ausrichten, dass die Mutter für jede Kerze, die für ihre „Kleine“ angezündet wird, dankt. Die Familie sei froh und dankbar für den positiven Zuspruch der gesamten Stadt.

Vize-Bürgermeister sorgt für Aufregung

Schnedlitz sieht es als Pflicht an, als Kommunalpolitiker und Vater die Problematik zunehmender Gewalt durch Migranten offen anzusprechen, was „über die Jahre überbeschwichtigt“ wurde. Ein Posting auf seiner Facebook-Seite sorgte für einige Aufmerksamkeit.

„Sorry, aber: Wenn noch ein Politiker sagt, es sei alles in Ordnung oder ich noch einmal das Wort Bereicherung höre, kotze ich! Wenn ich noch einmal höre, die armen Traumatisierten, oder auch nur eine Attacke auf unsere Bevölkerung, nur weil Bürger die Wahrheit aussprechen … An erster Stelle steht der Schutz unserer Kinder. Das hat jeder Politiker, aber auch Medien, NGOs, Caritas, Asylindustrie und Co. verdammt noch einmal zu kapieren.“

In einem Fernseh-Interview mit Oe24TV nimmt er Stellung dazu.

Tathergang

Am Sonntag, dem 13. Januar, fand die Mutter von Manuela K. den Leichnam ihrer Tochter unter einem Laubhaufen im Anton-Wodica-Park in der Wiener Neustadt. Die ganze Familie war auf der Suche nach Manuela, nachdem sie von einer Lokaltour in der Vornacht nicht zurückgekommen war.

Während anfangs angenommen wurde, dass Manuela K. mit ihrem Ex-Freund Yazan gemeinsam in der Innenstadt auf Lokaltour waren, sickerte laut „Oe24.at“ durch, dass der Syrer sie im Lokal abgepasst hatte.

Bis um 6 Uhr in der Früh soll er demnach auf seine Ex-Freundin eingeredet haben, bis diese mit dem Taxi heimfuhr. Danach soll er ihr in einem weiteren Taxi nachgefahren sein. Die beiden Taxler werden derzeit als Zeugen von der Polizei gesucht.

Auf der letzten Strecke im Anton-Wodica-Park soll Yazin A. das Opfer abgepasst und dann erwürgt haben. Nachdem Manuelas Mutter sich am Sonntagmorgen Sorgen um ihre Tochter machte, rief sie den Ex-Freund ihrer Tochter auf dem Handy an, ob er ihre Tochter gesehen habe. Als dieser behauptete, er sei in Wien „und wisse von nichts“, ahnte die Mutter, dass etwas passiert war.

Der Verdächtige sitzt mittlerweile in der Justizanstalt in der Wiener Neustadt in U-Haft und hat die Mordtat gestanden. Da es noch Zweifel am Alter des Beschuldigten gibt, das maßgeblich für das Strafmaß ist, wurde eine körperliche Untersuchung von Yazan A. in Auftrag gegeben.

Für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren kann im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe bis zu 15 Jahre verhängt werden. Stellt sich heraus, dass Yazan A. älter als 21 ist, droht ihm eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder sogar lebenslang. (nh)



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