Österreich: Neues Waffengesetz verbietet Asylbewerbern und illegalen Migranten jeglichen Waffenbesitz

Österreich verschärft mit seiner Novelle zum Waffengesetz die zum 1.1.2019 in Kraft tritt das Waffenverbot für Asylbewerber und illegale Migranten. Sie dürfen künftig auch keine Hieb- und Stichwaffen besitzen. Für Justizbeamte, Polizisten, Jäger und Sportschützen hingegen sind Erleichterungen vorgesehen.
Epoch Times8. Oktober 2018

Im März vergangenen Jahres hat die EU eine neue Waffenrichtlinie beschlossen, die die EU-Mitgliedstaaten auffordert, Verschärfungen bei der Genehmigung von Waffen vorzunehmen. Am Freitag gab Österreich nun seine Novelle zum Waffengesetz nach den neuen EU-Richtlinien bekannt.

Demnach ist mit dem Inkrafttreten der Waffengesetznovelle zum 1.9.2019 das Mitführen eines Messers für Drittstaatsangehörige (Asylwerber, Personen die sich illegal im Land aufhalten, Menschen ohne EU-Aufenthaltstitel) „der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition verboten“.

Das heißt alle Asylwerber dürfen nun auch keine Hieb- und Stichwaffen mehr tragen.Vorher war nur der Besitz von Schusswaffen für diesen Personenkreis verboten. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ):

Aufgrund des eklatanten Anstiegs von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen müssen wir als Sicherheitsbehörde reagieren.”

Betroffen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Alpenrepublik haben, also keine Touristen, so die „Vorarlberg Online“.

Kickl verweist darauf, dass im Jahr 2017 bei insgesamt 3282 Taten die Afghanen mit 287 Angriffen vor den Türken (169) und den Angehörigen der Russischen Föderation (111) an der Spitze lagen, so der Wochenkurier. Der Verstoß gegen die Waffengesetznovelle wird künftig verwaltungsstrafrechtlich verfolgt. Es droht zunächst eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Zudem wird sich ein Verstoß vermutlich auch auf  das Asylverfahren auswirken, berichtet der „Wochenkurier“ weiter.

Erleichterungen für Justizbeamte, Polizisten, Jäger und Sportschützen

Justizwachbeamte und Militärpolizisten dürfen hingegen künftig wieder Waffenpässe erhalten. Begründet wird dies mit der beruflichen Nähe zu Personen mit erhöhtem Gewaltpotenzial, die vergleichbar mit der Situation der Polizisten sei. Zukünftig fällt für die drei Gruppen auch die Limitierung auf Waffen mit neun Millimeter als Kaliber weg.

Magazine mit großer Kapazität (20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn Schuss bei halbautomatischen Langwaffen) sind künftig verboten. Dabei hat der Umbau einer Schusswaffe künftig keine Auswirkungen mehr auf die Zuordnung zur Kategorie. Eine zu einer halbautomatischen Schusswaffe umgebaute vollautomatische Schusswaffe bleibt in der Kategorie A und damit eine verbotene Waffe. Zum Besitz bedarf es daher einer Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums.

Auch für Sportschützen und Jäger gibt es Erleichterungen. Bisher konnten Sportschützen maximal fünf Waffen besitzen. Künftig kann ein Sportschütze diese bis auf Zehn ausbauen. Zudem dürfen Magazine mit größerer Kapazität erworben werden. Dafür ist die Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein notwendig. Die Jäger dürfen zukünftig auch einen Schalldämpfer verwenden, da es oft zu Hörschäden bei Jägern kam. Außerdem ist ihnen ab 2019 das Mitführen einer Faustfeuerwaffe bei der Jagd erlaubt.

Eine Verschärfung gibt es hingegen beim psychologischen Test für die Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokuments. In der Vergangenheit konnte diese Prüfung beliebig oft wiederholt werden. Wer nun durchfällt, ist für sechs Monate und nach dem dritten negativen Antritt für immer gesperrt, so die Vorarlberg Online. (er)



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